Da kann ich Caravan-Cruiser nur zustimmen. Alles was am Auto verbaut wird, muss auf irgend eine Art bauartgeprüft sein. E-Nummer, ABE, ABG oder Teilegutachten. Bei letzterem ist eigentlich zu 99% eine Abnahme durch einen Sachverständigen erforderlich.
Ich hatte mal nen Astra F mit Umbau auf C20LET in der Kontrolle. Der Fahrzeugschein war mehrseitig, dazu gab es noch nen fetten Ordner mit ABE's und co. Nach 10 Minuten bin ich zurück zum Fahrer, hab gegrinst und meinte nur "Haste was für den Grill?" Da kam er ordentlich ins Stutzen.
So lange man durch den Grill keine Gefährdung usw. begründen kann (lose, scharfkantig o.ä.) wären es max. 25€ Strafe. Aber dafür fang ich nicht an zu schreiben, es sei denn derjenige bettelt danach.
Viele Leute wissen auch nicht, dass sich Bauteile mit ABE, welche sich gegenseitig beeinflussen (z.B. Fahrwerksfedern i.V.m. anderen Felgen oder Spurplatten) sich gegenseitig ausschließen. Sprich, hierbei muss eine Kombinationsabnahme durch einen Sachverständigen erfordern. Im Fahrzeugschein steht dann z.B. Fahrwerksfedern Eibach xxxxxx in Verbindung mit Spurverbeiterung H&R xxxxxx. Damit kann man oft die Harley Fahrer ärgern, denn andere Abgasanlage, dann offener Luftfilter. Meistens auch alles eigentragen, aber eben nicht in Verbindung miteinander.