Moment, man muss da etwas differenzieren. Wiegt der Anhänger tatsächlich 500kg mehr als er ziehen darf ODER ist seine zulässige Gesamtmasse 500kg höher als der Insignia ziehen darf?
Bei ersteren Punkt: Bußgeld, Untersagung der Weiterfahrt etc.
Wenn letzteres Zutrifft und er die zulässige Anhängelast nicht überschreitet, dann unproblematisch.
Für beide Punkte zählt, dass natürlich Fahrerlaubnisklasse BE vorhanden ist. Nur mit Klasse B wird es beim Insignia knapp, wenn der Anhänger über 1200kg zulässige Gesamtmasse hat (ich musste deshalb, damals, meinen Motorradtrailer ablasten lassen). Wenn Klasse BE nicht vorhanden, dann würde dann noch ein Fahren ohne Fahrerlaubnis gegen den Kumpel UND das Zulassen/Anordnen des Fahren ohne Fahrerlaubnis gegen den Eigentümer des Hängers folgen. Beim Anhängerbetrieb und nur Klasse B ist immer wichtig zu beachten, dass hier die reinen zulässigen Gesamtmassen von Zufahrzeug und Anhänger zählen (Spalte F2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) und NICHT die tatsächlichen Gewichte. Zulässige Gesamtmasse Zugfahrzeug + zulässige Gesamtmasse Anhänger = max. 3500kg. (bei der Erweiterung B96 wären es dann 4250kg)
Rumpelkammer: Bezüglich Schäden würde ich vorsichtig sein. NUR mit der passenden Anhängerkupplung (D-Wert entscheidend) und dem dazugehörigen Gutachten, kann man die Anhängelast beim Insignia auf bis zu 2300kg erhöhen. Ich hab z.B. die passende Kupplung drunter (hab ich letztens erst mit nem Kumpel von der DEKRA festgestellt und wir haben die maximale Last der Kupplung dann ausgerechnet), hab allerdings kein Gutachten dafür. Brauch ich auch nicht, weil ich mit der eingetragenen Anhängelast hinkomme.
LG Alex