Ja, da liegt doch die Antwort schon auf dem Silbertablett
Ich, hoffe du bist so schlau gewesen und hast dir das Schriftlich geben lassen ?
Oder du hast Zeugen und es ist in einem Dialog ( Schriftwechsel mit dem Kunden , Angebot) nidergelegt !!!
Aber nein wenn das Teil vorher Schadhaft war und du den Kunden darauf Hingewiesen hast und ihn über folgeschäden Belehrt hast bist du Safe !!
Dazu, sichert man sich halt Schriftlich ab
Aber, normal sollte der Inhaber der Werkstatt oder der Werkstatt Meister über die Rechtslage bei so Fällen bescheid wissen
Ps: Zu Prüfen wer durch ein Gutachter, ob der Schaden wirklich durch die defekte Schwungscheibe verursacht wurde oder ob die Kurbelwelle ein Produktionsfehler hatte