Onkel Google sagt:
"In Deutschland müssen seit dem 1. Januar 1991 erst zugelassene Autos mit
einer Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h und ihre Anhänger mit einer
oder zwei Nebelschlussleuchten ausgerüstet sein. "
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Nebelschlussleuchte
Also schon seit fast auf den Tag genau 26 Jahre.
Meine Recherchen haben ergeben das die Rückfahrscheinwerfer mit T15 W16W befüllt werden wollen.
Kann das bitte jemand bestätigen?
Viele Threads sind einfach durcheinander und nicht eindeutig beantwortet ob dies nun für den VFL oder den FL gilt.
Gerne auch mit Links zu guten LED Einheiten wo gute Erfahrung mit gesammelt wurden.
Getauscht wird diese erst im Frühjahr, bei der Kälte tue ich es mir und dem Material nicht an.