Als Gewerbetreibender hat er sich davon im Vorfeld zu überzeugen ob alles noch OK und Original ist mal abgesehen von Verschleißteilen.
Beispiel aus einen der Gründe warum ich Rechtliche schritte gegen meinen gewerblichen Verkäufer einleiten musste.
Er hat mir den Passat mit DPF verkauft, ich habe Screenshots der Verkaufsanzeige und des Aushängeschildes im Fahrzeug nachgewiesen das er es angegeben hat, dummerweise hatte der Passat keinen DPF.
Laut Gesetzgeber als auch des Richters hätte er sich davon überzeugen müssen ob er einen DPF verbaut hat.
Als Käufer ohne gewerblichen Hintergrund bzw. sachkundiger sollte man sich darauf verlassen können was der Profi (Gewerblicher Händler) angibt.
Übrigens hat der Verweis auf Aussagen wie *Irrtümer vorbehalten* bei einem gewerblichen Verkäufer keinerlei Wirkung vor Gericht.
Als der gegnerische Anwalt damit angesetzt hat wurde er vom Richter unterbrochen und gefragt ob er es wirklich darauf ankommen lassen möchte das weiter auszuführen.
Hier gilt das gleiche bei dem Motor, übrigens bringt das anpassen des Tachos nur weitere Betrugsversuche da der Rest vom Fahrzeug ja eine andere Laufleistung hat. meistens eine bedeutend höhere.
Ganz anders schaut es bei einem privaten Verkäufer aus, dort muss man als Käufer beweisen das der Verkäufer davon wusste. Ist quasi fast unmöglich das raus zu bekommen.