Beiträge von Touring-Fan

    Ohne Angaben von Laufleistung und des Alters empfiehlt er es?
    Er wird doch vermutlich noch weitere Infos gegeben haben wie zb. ab Laufleistungen von ca 100tkm oder so ähnlich?


    Von welchen Kostenfaktor reden wir hier ungefähr um die Ölpumpe zu tauschen?

    Als Gewerbetreibender hat er sich davon im Vorfeld zu überzeugen ob alles noch OK und Original ist mal abgesehen von Verschleißteilen.


    Beispiel aus einen der Gründe warum ich Rechtliche schritte gegen meinen gewerblichen Verkäufer einleiten musste.
    Er hat mir den Passat mit DPF verkauft, ich habe Screenshots der Verkaufsanzeige und des Aushängeschildes im Fahrzeug nachgewiesen das er es angegeben hat, dummerweise hatte der Passat keinen DPF.
    Laut Gesetzgeber als auch des Richters hätte er sich davon überzeugen müssen ob er einen DPF verbaut hat.


    Als Käufer ohne gewerblichen Hintergrund bzw. sachkundiger sollte man sich darauf verlassen können was der Profi (Gewerblicher Händler) angibt.
    Übrigens hat der Verweis auf Aussagen wie *Irrtümer vorbehalten* bei einem gewerblichen Verkäufer keinerlei Wirkung vor Gericht.
    Als der gegnerische Anwalt damit angesetzt hat wurde er vom Richter unterbrochen und gefragt ob er es wirklich darauf ankommen lassen möchte das weiter auszuführen.


    Hier gilt das gleiche bei dem Motor, übrigens bringt das anpassen des Tachos nur weitere Betrugsversuche da der Rest vom Fahrzeug ja eine andere Laufleistung hat. meistens eine bedeutend höhere. ;)



    Ganz anders schaut es bei einem privaten Verkäufer aus, dort muss man als Käufer beweisen das der Verkäufer davon wusste. Ist quasi fast unmöglich das raus zu bekommen.

    Das ganze war letztes Jahr bevor ich den Insignia gekauft habe.


    Ich wollte damit auch eigentlich nur sagen wenn man den Rechtsweg gehen möchte das man sich das ganze gut überlegen sollte da man dann Bindungen hat.

    Für alle anfallenden Transportkosten im Zuge der Mägelbeseitingung muss der Verkäfer auch aufkommen, siehe §§ im BGB.
    Das Ganze kann dich im Snne des gesetzes nur Nerven kosten, €uros darf es dich keine kosten.

    Aus eigener Erfahrung heraus kann ich dir sagen das dieses nicht stimmt.
    Der Händler kann nichts dazu das du soweit von ihm weg wohnst, dieses war dir als Käufer im Vorfeld bekannt.


    Meinen alten Wagen habe ich 2 3/4 Jahre besessen und davon 2,5 Jahre geklagt. Es ist also eine gesammelte Erfahrung und kein Hören&Sagen.


    Allerdings waren es bei mir nur knappe 50KM.


    Ich würde den Wagen versuchen zu wandeln da ich kein Bock mehr auf dem Mist habe.
    Bist du erst in dem Rechtsstreit darfst du den Wagen noch nicht einmal verkaufen.


    Übrigens recht haben und recht bekommen sind zwei paar Schuhe.
    In meinem Fall war die Sachlage eigentlich klar, da sich der Gewerbliche Verkäufer allerdings auf stur gestellt hat dauerte das ganze satte 2,5 jahre. Kosten vom Gericht, Anwälte usw. musste er letztendlich in Höhe des Wagenwertes zum Kaufzeitpunkt übernehmen.

    Aus Datenschutzgründen darf der FOH keinerlei Daten zu dem Fahrzeug raus geben, selbst dann nicht wenn der Wagen bereits deiner ist.
    Macht er es doch so ist es eine Nettigkeit und kann Theoretisch gegen ihn verwendet werden.