Beiträge von Touring-Fan

    Es gibt wieder eine Aktion laut meiner app, soll angeblich eine Aktion mit der verbesserten NOX Reduktion sein.


    Hat da jemand nähere Info`s zu?
    Ich bin kommende Woche eh beim FOH, spätestens dann werde ich fragen.

    Nein das macht Regelungstechnisch keinen Sinn, die Regelung kann diverse Faktoren nicht mit einbeziehen wie zb. offene Fenster, Schiebedach, kalte oder warme geladene Gegenstände usw. .
    Würde auch der Aussage in deinem ersten Link widersprechen.
    Die Fühler welche Du meinst sind die Fühler welche erfassen welche Temperatur gerade in den Fahrzeuginnenraum gedrückt wird, ich nenne sie mal Ladefühler.
    Diesen wert muss man ebenfalls haben.


    Es ist auch sehr Optimistisch wenn man meint mit einer Ladetemperatur von 22° zu glauben das man damit 22° irgendwann im Innenraum hat.


    Die Regelung hat einen komplexen Rechenfaktor mit welcher Hysterese diese zb. arbeitet, die Ladetemperatur ist beim heizen immer ein wenig höher und beim kühlen immer ein wenig niedriger.


    Ohne zu Wissen welche Aktuelle IST Temperatur im Fahrzeuginneren herrscht kann eine Regelung nur raten was sie machen muss.
    Übrigens wäre es ohne diesen Fühler eher eine Steuerung und keine Regelung.


    Der Sonnenstandsensor erfasst nur die Seite wo die Sonne aktuell steht um an dieser bzw. der Sonnen abgewandten Seite entsprechende Veränderungen an der Ladetemperatur zu korrigieren.
    Er erfasst nicht die Intensität bzw. Stärke der Sonne.


    Der Innenraumfühler muss auch nicht zwangsläufig ein Temperaturfühler sein.

    Bis jetzt hatten alle Fahrzeuge einen Innenraumsensor verbaut welcher der Regelung sagt welche aktuelle IST Temperatur im Fahrzeug herrscht.
    Gäbe es diesen nicht könnte man, bzw. die Regelung nicht Sachdienlich Regeln.
    Steht auch in dem Link drinnen unter dem Punkt Regelstrategie.
    Wo sich dieser beim Insignia befindet weiß ich allerdings nicht.


    Anhand der zugeführten Lufttemperatur weiß die Regelung jedenfalls nicht welche IST Temp. im Fahrzeug vorhanden ist.

    Entscheidung zwischen Vertragshändler und freier Werkstatt

    Da gebe ich dir recht.
    Gilt aber halt nur wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind was vielfach nicht der Fall ist.


    Manchmal sind es nur Kleinigkeiten wie zb. ein fehlender oder falsch gesetzter Haken im Serviceheft wo man als Laie nicht drauf achtet oder es schlichtweg nicht weiß.
    Dummerweise lernt man es dann schmerzlich wenn es darauf ankommt.


    Ich versuche es mal zusammenzufassen.
    Sind alle Gegebenheiten nach Herstellervorgabe nachweislich gegeben steht der Garantie rein rechtlich nichts mehr im Wege.

    Nochmal, ist ein Service zu spät ausgeführt worden kann einem die Garantie verwehrt bleiben, da helfen einem auch irgendwelche links aus anderen Themen nicht weiter.
    Ist der Service nicht bei Opel gemacht worden und es besteht kein Nachweis das es nach Opel Vorgaben gemacht wurde wird einem auch da die Garantie unter Umständen verweigert.
    Wurde ein Service nachweislich nach Herstellervorgaben ausgeführt müssen nachweise gegeben sein.
    Nur wenn das erfüllt ist hat man ein Recht darauf.





    Dieses gilt übrigens für fast alle Hersteller.