Eine Behauptung hast du wo von mir in dem Teil gelesen?
Dort steht lediglich das ich persönlich noch keine 19" mit einer ABE gesehen habe und weiter ist dort eine frage beinhaltet ob er sicher ist das es eine ABE ist.
Von einer Behauptung kann ich dort nichts erkennen egal wie sehr ich mich anstrenge.
Du versuchst zwar gerade aufzuklären was sehr positiv ist bringst aber sehr viel Unruhe hier rein und sorgst dafür das User noch weniger Durchblick bekommen indem Du schreibst das jedes Gutachten eine ABE beinhaltet.
Dieses ist zwar Theoretisch korrekt praktisch dürfte das für den Laien schnell für Verwirrung sorgen, vermutlich werden einige nun glauben das man mit einem Teilegutachten eine ABE besitzt und keine Eintragung erforderlich ist.
Es bringt also nichts wenn man zwar das richtige machen möchte aber für noch mehr Verwirrungen sorgt.
Abschließend kann man es als Faustformel sagen das wenn man eine ABE (Allgemeine Betriebs Erlaubnis) spezifisch auf sein Fahrzeug besitzt keine Eintragung erforderlich ist.
Haben die Teile ein Teilegutachten sollte das spezielle Fahrzeug darin aufgelistet sein muss aber nicht zum Eintragen. Eine Eintragung ist aber unbedingt eine Pflicht in dem Fall eines Teilegutachtens.
Ausnahmen bestätigen die Regel.
Übrigens gibt es auch noch weitere Gutachten oder wie sie auch immer von den Herstellen, Vertreibern usw. genannt werden wollen wie zb. Laborbericht, Materialnachweis usw. usw.
Diese können von der Einzutragenden Person nicht anerkannt werden da sie vielfach nur ein Material beschreiben woraus das einzutragende Objekt der Begierde besteht.
Mit anderen Worten wenn der Tüver sagt das dieser Beleg nicht ausreichend ist für eine Eintragung steht man sich im Hals.
Hier und da hilft es zu einem anderen Tüver zu fahren welcher das ganze evtl. nicht so eng sieht.