Die Reifen darfst du vom Geschwindigkeitsindex definitv fahren.
Ein Aufkleber ist nur Pflicht wenn der Geschwindigkeitsindex unter deiner eingetragenen Höchstgeschwindigkeit liegt.
Geschwindigkeitsindex W 270, V 240, H 210
Bei Fehlen des Aufklebers droht ein Bußgeld von 5€, bei überschrittener Geschwindigkeit bis zu 25€. Außerdem wird ein fehlender M+S Aufkleber vom TÜV als "erheblicher Mangel" eingestuft, das Auto muss nach Anbringen des Aufklebers erneut zum TÜV.( ohne Gewähr) kann sein das man es schon wiedermal von den Bußgeldern geändert hat.
STVZO §36 Bereifung und Laufflächen
(1) Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M+S-Reifen – Winterreifen – gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch
1.die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
2.die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.