Hallo zusammen!
Vielen Dank an Racing_ES und Michael 1979 für die Antworten.
Zu folgendem Zitat kann ich etwas genaueres sagen:
Gibts bei dem Thema schon was neues? Hat sich das erledigt? Ansonsten hätte ich mal ein paar Anmerkungen..
Wer sagt dir du musst was beweisen? Du hast das Fahrzeug doch im April 2016 gekauft. Somit ist der Händler in der Pflicht dir zu beweisen, das der Schaden zum Kaufzeitpunkt noch nicht vorlag.
Was ich auch nicht verstehe.
Wieso sagt dir der Anwalt was das Gutachten kostet? Macht der das selbst? Und wieso ein erstes Gutachten?
Streitwert zu gering? Der Anwalt hat eher kein Bock was zu tun, da für ihn wenig abfällt.
Fahre zu einem richtigen FOH und lasse eine Kostenvoranschlag machen.
Suche dir einen richtigen Anwalt, der deine Interessen vertritt.
Alles anzeigen
Natürlich gilt folgendes:
"
§ 476
Beweislastumkehr
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein
Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang
mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache
oder des Mangels unvereinbar."
Einen "richtigen Kostenvoranschlag" hatte ich - ausgedruckt auf 2 Seiten, der den unterschiedlichsten Parteien auf dem Postweg beglaubigt zukam.
Laut Aussage meines Anwalts ist aufgrund der Gewährleistungsdurchsicht, die ja beim Händler vor der Übergabe durchgeführt wurde, der erste Beweis seitens des Händlers getätigt.
Immerhin habe der mir mit dem Abschluss der Durchsicht klar gemacht, dass das KFZ frei von Mängeln war.
Dass das nun nicht so war müsse ich beweisen können..und das kann ich ohne Gutachter nicht.
Der Rechtsanwalt war sehr bemüht um eine Klärung, konnte mir letztlich aber nur von einem Rechtsstreit abraten.
Die Gutachterkosten (die er pauschal mit ca. 1500€ bezifferte) + die Anwaltskosten + die Gerichtskosten, alles in Abhängigkeit des Streitwertes (hier 750€), hätten in erster Gerichtsinstanz etwa 2500€ vorgesehen. Aufgrund der langjährigen Erfahrungen konnte mein Anwalt vergleichbare Fälle wiedergeben, bei denen der Streitwert abschließend oder im Kompromiss dann 50/50 geteilt wurde.
Ich wäre deutlich schlechter gefahren...
Letztlich habe ich eine andere Opel-Werkstatt aufgesucht, hier einen kleinen Rabatt erhalten und 576€ bezahlt. Der Anwalt kostete mich etwa 200€.
Der Händler blockt weiterhin. Habe mittlerweile den nächsten Fehler - Mehrachsenbeschleunigungssensor defekt - wieder 750€ inkl. Einbau.
Auch hier meldet sich der Händler nicht. Der FOH hat mehrmals vergeblich Kontakt aufnehmen wollen. Also geht das Spiel von vorn los.
Diesmal ganz klar kein Ereignis was extern hätte auftreten können.
Ich danke nochmals!
MfG ghost