Beiträge von Osirus

    Das SCR-System ist ein extra Kat.
    Wenn die Abgasnachbehandlung richtig ausgelegt ist, dürfte sie keine nennenswerte Leistung kosten.
    Ist natürlich eine Frage des zur Verfügung stehenden Bauraums.


    Beim B20DTH gibt es z. B. keine Schalldämpfer mehr unter dem Auto, weil die Abgasreinigung ausreicht.

    Aus eigener Erfahrung heraus kann ich dir sagen das dieses nicht stimmt.
    Der Händler kann nichts dazu das du soweit von ihm weg wohnst, dieses war dir als Käufer im Vorfeld bekannt.


    Keine Ahnung, was da in deinem Fall schief gelaufen ist?!
    Aber wie du schon sagst: Recht haben Recht bekommen


    Das Ganze ist im BGB aber ansich sehr klar geregelt, darum würde mich interessieren, wer dir mit welcher Begründung die Kosten aufgedrückt hat.

    Zitat

    § 439 Nacherfüllung
    (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.


    Klarer kann man es kaum sagen.
    Aus meiner Sicht wird auch nur anders herum ein Schuh daraus.
    Keiner kann den Händler zwingen das Auto ans andere Ende von Deutschland zu verkaufen, wenn er solchen Rechtspflichten aus dem BGB aus dem Weg gehen will.
    Wenn er ans andere Ende von Deutschland verkauft, geht er die damit einhergehenden Rechtspflichten ein.


    Dazu gibt es sogar eine Entscheidung vom BGH: http://www.juraexamen.info/bgh…von-mangeln-im-kaufrecht/
    Hier noch was dazu: https://www.anwalt.de/rechtsti…eufer-bringen_019139.html


    Ich habe meinen Wagen ~600 km von zu Hause gekauft und auch gerade einen Gewährleistungsfall am laufen.
    Genau aus dem oben genannten Grund hat mein Verkäufer eine "Partnerschaft" mit einem FOH hier im Norden (~80km von mir), wo dann ggf. Reparaturen über die Gewährleistung abgewickelt werden würde.
    So wie es aussieht kann das Problem aber über die noch laufende Neuwagengarantie bei meinem FOH vor Ort gelöst werden.

    Mit solchen Worten wie Betrug sollte man da nicht gleich anfangen, das ist ein ziemlich eindeutig definierter Tatbestand aus dem StGB.
    Das Kaufrecht kommt aus dem BGB, zwei völlig verschieden Paar Schuhe.
    Vor allem bringt ihm das keinen Cent, wenn da wirklich ein Betrugsfall im Sinne des Strafrechts vorliegt.
    Das Strafrecht bestraft nur den Täter, bringt ihn bei seiner zivilrechtlichen Sache mit dem Auto (BGB) aber erstmal kein Stück weiter.


    Hier gehts zunächst um einen Mangel an der Sache.
    Da kann man erstmal mit normalen Mitteln versuchen zum Ziel zu kommen.
    Wenn das nicht gelingt holt man sich juristischen Beistand.


    Wenn das zivilrechtliche geregelt ist, kann man immer noch überlegen, ob man dem Verkäufer übers Strafrecht beizukommen versuchen will (= "anzeigen").
    Wenn sich das zivilrechtliche nicht regeln lässt, kann man da immer noch den Nebenschauplatz Strafrecht "zur Unterstützung" aufmachen.
    Da wird dann aber auch schon der juristischen Beistand die richtigen Mittel und Wege aufzeigen.

    btw. Welcher Garantieanbieter für Privatkunden würdet ihr empfehlen? Will mich da lieber absichern. (zugegeben ich hab noch nicht die SuFu benutz)


    Hast du den Verkäufer mal gefragt, ob er eine Anschlussgarantie abgeschlossen hat?
    Die überträgt sich beim Verkauf.

    TÜV / Dekra würde ich machen, die FOH sind darauf nicht spezialisiert.
    Mit der Fahrgestellnummer oder dem aktuellen Kennzeichen sollte der FOH, der den Wagen wartet, dir die Infos geben können.
    Ich weiß nicht, ob andere FOH da zugriff haben.


    Der Motor ist Euro 5, Bezeichnung A20DTH, nur die neuen 1.6er Diesel und der 2.0 Diesel mit 170 PS sind Euro 6: https://de.wikipedia.org/wiki/Opel_Insignia_A#Dieselmotoren


    Der Allradantrieb ist adaptiv, die Kraft wird automatisch dann nach hinten geleitet, wenn es vorne an Grip mangelt http://www.auto.de/magazin/ope…-adaptiven-allradantrieb/

    Für alle anfallenden Transportkosten im Zuge der Mägelbeseitingung muss der Verkäfer auch aufkommen, siehe §§ im BGB.
    Das Ganze kann dich im Snne des gesetzes nur Nerven kosten, €uros darf es dich keine kosten.

    Der gewerbliche Verkäufer muss den Mangel für dich kostenlos beseitigen.
    Erster Schritt für mich wäre, den Mangel beim Verkäufer schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) anzuzeigen und eine Frist zur Nachbesserung zu setzen.
    Der Verkäufer kann entscheiden, wie er verfahren will, wenn es sich für ihn nicht lohnt reparieren zu lassen, dann kann er auch wandeln.


    Anwalt brauchst du erstmal keinen, aber les dich mal intensiv in das Thema Gewährleistung und Sachmängelhaftung beim Autokauf ein, damit der dir keinen vom Pferd erzählen kann.