Aus eigener Erfahrung heraus kann ich dir sagen das dieses nicht stimmt.
Der Händler kann nichts dazu das du soweit von ihm weg wohnst, dieses war dir als Käufer im Vorfeld bekannt.
Keine Ahnung, was da in deinem Fall schief gelaufen ist?!
Aber wie du schon sagst: Recht haben ≠ Recht bekommen
Das Ganze ist im BGB aber ansich sehr klar geregelt, darum würde mich interessieren, wer dir mit welcher Begründung die Kosten aufgedrückt hat.
Zitat
§ 439 Nacherfüllung
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Klarer kann man es kaum sagen.
Aus meiner Sicht wird auch nur anders herum ein Schuh daraus.
Keiner kann den Händler zwingen das Auto ans andere Ende von Deutschland zu verkaufen, wenn er solchen Rechtspflichten aus dem BGB aus dem Weg gehen will.
Wenn er ans andere Ende von Deutschland verkauft, geht er die damit einhergehenden Rechtspflichten ein.
Dazu gibt es sogar eine Entscheidung vom BGH: http://www.juraexamen.info/bgh…von-mangeln-im-kaufrecht/
Hier noch was dazu: https://www.anwalt.de/rechtsti…eufer-bringen_019139.html
Ich habe meinen Wagen ~600 km von zu Hause gekauft und auch gerade einen Gewährleistungsfall am laufen.
Genau aus dem oben genannten Grund hat mein Verkäufer eine "Partnerschaft" mit einem FOH hier im Norden (~80km von mir), wo dann ggf. Reparaturen über die Gewährleistung abgewickelt werden würde.
So wie es aussieht kann das Problem aber über die noch laufende Neuwagengarantie bei meinem FOH vor Ort gelöst werden.