Vielleicht sonst mal prüfen, ob die Firmware die letzte verfügbare ist.
Ich meine welche das ist, und wie man das macht, stand hier irgendwo im Forum.
Beiträge von Osirus
-
-
Hast du Onstar?
Ohne Onstar IL Gen1, mit Onstar IL Gen2. -
2 x Luffy 580 7443 W21/5 W 582 7440 W21 W Leuchtmittel Samsung 40 W LED Standlicht Rückseite Drehen Licht Blinker Tagfahrlicht DRL Weiß
Sind nur LEDs von Samsung drauf, die Leuchmittel werden nicht von denen hergestellt.Sieht sehr ordentlich aus, hätte ich nicht gedacht!
Wie ist das Standlicht von der Helligkeit? -
Welche Samsung LED genau (Bezeichnung, Artikelnummer, Link) ?
-
Weiß jemand, ob die Seitenblinker beim neuen in einer Vertiefung sitzen oder wie beim alten "auf" dem Blech?
-
Ich sehe bei dem Tauschmotor auch erstmal kein Problem.
Problem ist erstmal der Murks, der dabei gemacht wurde.
Die Frage wäre noch, ob der verkäufer vom Austauschmotor Kenntnis hatte und wenn ja, ob der den Käufer darauf hätte hinweisen müssen. -
Nur weil der Paragraph vermeintlich im widerspruch zu etwas gesagtem steht, heißt es ja noch lange nicht, das es nicht in einem weiteren gesetz eine genauere spezifikation dessen gibt. das bgb steht ja erst mal für allgemeine rahmenbedingungen.
Das NICHT hast du gelesen? -
ich hatte ähnlichen fall in der vergangenheit. ausschleggebend war, so wurde zumindest argumentiert, der ort der leistungserfüllung. d.h. er hat das fahrzeug beim händler in empfang genommen, muss er es auch dort wieder abgeben bzw. hinbringen. anders rum wäre es, wenn er den wagen hätte angeliefert bekommen und das rechtsgeschäft bei ihm zuhause stattgefunden hätte. so zumindest mein verständnis des von mir erlebten.
Das steht für mich nicht im Widerspruch zu BGB § 439 (2).
Die Frage die ich beschäftigt ist, wer die Kosten trägt?
Das z. B. mein Auto auf Wunsch des Verkäufers zur Nacherfüllung 600 km nach Süden muss hatte ich angenommen.
Da gibt es ja mehrere Möglichkeiten, die mit unterschiedlichen Kosten verbunden sind: selbst hinfahren, Fahrer, Spedition
Bisher gehe ich davon aus, dass der Verkäufer die Kosten trägt, sprich z.B Spedition, wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit wäre.
Dass ich ggf. in Vorleistung gehen muss, steht für mich auch außer Frage.
Ich bin als Käufer verpflichtet eine Nacherfüllung zu ermöglichen, wenn ich keine rechtlichen Nachteile haben möchte.(Ich gehe jetzt mal von einem unstrittigen Mangel aus, der durch Nachbesserung / Nacherfüllung einfach behoben werden kann.
Wenn der Verkäufer später feststellt, dass kein Mangel vorliegt, oder sich von vorn herein quer stellt wird die Sache ungemein komplizierter.) -
Sehr seltsam, auch wenn man die Regel "Recht haben ≠ Recht bekommen" anwendet.
Deren Argumentation würde ich gerne kennen, die werden sich ja auch auf irgendwas beziehen.
War das vor dem BGH-Urteil 2011? -
- Das Öffnen der Heckklappe beim Grand Sport ( Echt blöd gelöst, sollte von alleine Aufgehen )
Kennst du ein Limousine mit so einer große Luke, bei dem sie alleine ganz aufgeht?
Das wäre nur beim 4-Türer gegangen, sprich kleiner Heckdeckel.
Das das Teil nur so ein kleines Stück aufspringt ist aber wirklich nicht schön.
Ein guter Grund den Kombi mit elektrischer Klappe zu kaufen, wie auch beim Insignia A.