Beiträge von Osirus

    @helmi
    Ich stell mich nicht in den Vordergrund sondern stelle nur richtig, was andere hier für einen Mist schreiben.
    Kann ich was dafür, dass andere hier soviel unrichtiges Zeug von sich geben?
    Soll man sowas hier unkommentiert stehen lassen, ist es das, was dieses Forum deiner Ansicht nach braucht?
    Les dir den Schrott doch mal durch, den Touringfan in Beitrag 171 von sich gegeben hat!
    Wenn es mir nicht mittlerweile egal wäre, könnte ich das Satz für Satz in seine unrichtigen Bestandteile zerlegen und richtigstellen.
    Ich habe mir echt Mühe gegeben, das hier zu erklären, mehr kann ich nicht tun, macht damit, was ihr wollt!
    Wenn du es besser kannst, tu es!

    Falls jemand Probleme hat den Felgenpapierkram zu verstehen, schickt mir einfach eine PN.
    Ansonsten hilft auch die nächste anerkannte Prüfstelle weiter, so eine Beratung im Vorwege sollte in den meisten Fällen kostenlos sein.


    @Touring-Fan
    Was glaubt jemand, der nur mit den von dir hier propagandierten unvollständigen Informationen ausgestattet ist oder garkeine Ahnung hat, wenn er zu seinen Felgen einen Stapel Papier bekommt, und ganz oben auf ein Dokument liegt, auf dem groß ABE steht.
    Nach deinen Verlautbarungen muss er garnicht wissen, dass da weiter hinten im Stapel noch ein fahrzeugspezfisches Teilegutachten lauern kann.
    Demjenigen ergeht es dann wie Hrubesch, er wundert sich bei der HU, dass ihm die fehlende Eintragung um die Ohren gehauen wird. Wenn er Pech hat und vor der HU einen Unfall baut hat er wohlmöglich große Probleme mit seiner Versicherung.
    Du bist in solchen Dingen kein guter Ratgeber!


    @Warren
    Hattest recht, ich lass es bleiben...

    Ich selber habe noch nie 19" mit einer ABE gesehen, sicher das es eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) ist und nicht irgendwas anderes?

    Dein Hinweis stellt leider garnichts dar, schon garnicht den Unterschied zwischen den beiden Dokumentenarten.
    Vielemehr stellst du aber zugleich eine falsche Behauptung auf, weil wie gesagt jede Felge mit Teilegutachten auch eine ABE hat.
    Diese ABE erklärt die allgemeine Zulässigkeit der Felge (Tragfähigkeit, QM/Iso 9000, Schlagprüfung usw.).
    Sprich eine Felge, die keine ABE hat, hat auch kein (fahrzeugspezifisches) Teilegutachten.
    Das Bild, was Hrubesch falsch mit ABE betitelt hat, ist so ein fahrzeugspezfisches Teilegutachten ("Gutachten zur ABE Nr...").


    Das Thema ist offensichtlich nicht ganz einfach, da hilft es überhaupt nicht, wenn man hier auch noch unpräzise irgendwelches Halbwissen oder unvollständige Informationen einstreut!

    Das COC sagt dir nur, welche Rad-Reifen-Kombinationen ab Werk eingetragen und somit zugelassen sind, nicht mehr und nicht weniger.
    Das ist wie eine Zubehörfelge, die im Fahrzeugschein eingetragen wurde.
    Man darf nur exakt die Kombinationen fahren, die da drin stehen.


    Nur weil etwas (noch) nicht drin steht, heisst das aber nicht, das man es nicht eintragen kann, wenn entsprechende Papiere vorliegen und die technischen Voraussetzungen erfüllt sind (Traglasten, Freigängigkeit ...).


    Wenn man nun eine beliebige Felgengröße mit Bereifung hat, für die eine fahrzeugspezifische ABE vorliegt, kann man die, wenn die Auflagen aus der ABE erfüllt sind, ohne Eintragung fahren.


    Wenn man eine beliebige Felgengröße mit Bereifung hat, für die eine ABE mit fahrzeugspezifischem Teilegutachten vorliegt, kann man die unter Berücksichtigung der Auflagen in den Gutachten eintragen lassen.


    Bei beiden Varianten ist es egal ob die Größe schon in der COC steht oder nicht.
    So sind zum Beispiel auch 21" oder 22" denkbar.


    Für alles weitere am besten mal beim TÜVer des Vertrauens einen Termin machen.
    Gibt noch mehr Möglichkeiten, wenn man nur will (€).
    Ansonsten einfach mal selbst richtig damit beschäftigen.


    @Warren
    Tja! :D


    @Touring-Fan
    Jede Felge mit Teilegutachten hat immer auch eine (allgemeine) ABE, die aber noch nichts über die Zulässigkeit der Verwendung am Fahrzeug aussagt, solche Felgen müssen eingetragen werden.
    Nur wenn das Fahrzeug auch in der (fahrzeugspezifischen) ABE steht geht es ohne Eintragung. Undenkbar ist das beim Insignia nicht, unter Umständen stehen da aber Auflagen drin, dass es nur ohne Eintragung geht, wenn der Felgendurchmesser schon im COC steht.

    Bei mir steht auch die Produktverbesserungsmaßnahme wegen AdBlue an.
    Ich hoffe ich muss mich damit frühestens nächstes Jahr im März bei der Inspektion beschäftigen.
    Das ist jedenfalls derzeit mein Plan, wenn der Wagen nicht vorher außerplanmäßig in die Werkstatt muss.


    Ich bin aber auf eure Erfahrungen gespannt! smile.png

    Was steht in deiner ABE?


    Zunächst hat jede zugelassene Felge eine ABE, dazu gibt es aber dann fahrzeugspezifische Teilegutachten für die Verwendung an einem bestimmten Fahrzeug.
    Da muss man dann zum TÜV und das Ganze mit dem Teilegutachten eintragen lassen.


    Wenn du eine fahrzeugspezifische ABE hast (der Insiginia steht explizit drin), dann geht es auch ohne Eintragung, wenn alle Auflagen in der ABE erfüllt sind.