Hallo.
Ich habe gerade eine Reifen-/ Felgenkombi 8J x 19 ET 35 mit 245/40 und H&R Federn eintragen lassen.
Ging beim TÜV ohne Probleme!
Aber der TÜV stellt nur ein Unbedenklichkeitsgutachten bezüglich der verbauten Teile aus.
Es reicht nicht dieses Gutachten mitzuführen, denn die erneute Betriebserlaubnis kann nur die Zulassungsstelle erteilen.
Dies steht im Übrigen eigentlich auch auf dem TÜV Gutachten (bei mir jedenfalls) und der TÜV Dipl. Ing. hat mich darauf auch extra hingewiesen!
Also heisst das mit dem Unbedenklichkeitsgutachten zur Zulassungstelle und die Umbauten eintragen lassen, sprich einen neuen Fahrzeugschein!
Der TÜV Sachverständige meinte noch, er möchte nicht wissen, wieviele Fahrzeuge in Deutschland durch die Gegend fahren, mit einem TÜV Unbedenklichkeitsgutachten im Handschuhfach, aber ohne Betriebserlaubnis durch die Zulassungsstelle!
Para