Beiträge von Der Hardy

    Bilder mache ich jetzt am Wochenende.


    Ursprünglich ist es ein 19.3 er Gutachten, was bei der Felge mit bei war.


    Den Zusatz Abe hat der Herr von der GTÜ aus Seinem Online-System gezogen und ausgedruckt.į
    Das bezieht sich aber wie gesagt, nur auf genau diese Felge.


    Cu

    Hallo zusammen,


    ich hatte mir die Tage neue Felgen ausgesucht und dann trotz Auflagen bestellt.


    Es handelt sich um die Größe 9,5 X 19 ET35 mit der Größe 245/40.
    Die Entscheidung auf diese Felge ist wegen dem Design gefallen. Y-Design mit leichter concaver Bauform.


    Im Gutachten stehen die üblichen Sachen drin, aber auch :


    - muss einem Prüfer vorgeführt werden
    - Achse 1: Bearbeitung der Kanten, bzw. dauerhafte Anbringung von Kotflügelverbreiterungen.
    - Achse 2: Bearbeitung der Kanten, bzw. dauerhafte Anbringung von Kotflügelverbreiterungen.


    Als Grundlage zur Berechnung hatte ich die 20" von Opel (8,5 J mit ET45).


    Heißt: bei gleichbleibender Reifenbreite, ist das Rad 2,25 cm weiter draußen.


    Ich habe es gewagt und die Felgen bestellt.
    Auch mit dem Gedanken, dass tatsächlich was an den Radhäusern gemacht werden muss, habe ich heute dann einen Prüfer angesprochen, ob Er sich das mal ansehen kann und mir Sein Urteil dazu gibt.


    Ja, was soll ich sagen...


    Jetzt habe ich passend zu den Felgen eine ABE in der Tasche und ich brauche keine Karosseriearbeiten zu machen.


    Echt: Mein erster Blick nach Anbringung der Felgen war einfach so, ok, hinten ist echt grenzwertig, aber vorne muss ich garantiert was machen.


    Nö. Nix is.


    Die Begründung:
    in den COC Papieren steht die Größe drin, also ein ab Werk freigegebener Reifen. Die Felge steht, nach Meinung des Prüfers, nicht raus und die Abdeckung wäre gegeben.
    Dazu hatte Er noch eine Ergänzung zum Gutachten ausgedruckt, wo bereits ein anderer Insignia so geprüft wurde.


    Ich muss dringend Fotos machen und hier mal posten.


    Bis dahin, eine schöne Woche


    [Blockierte Grafik: https://www.felgenoutlet.de/files/rim/possible_rim_images/images/000/030/502/popup/diewe_impatto_silber.jpg?14746710848)

    Hallo zusammen.


    Ich bin auf 19" umgestiegen und möchte daher meine originalen 20 Zöller verkaufen.


    Sie sind 7 Jahre alt und haben dementsprechend am Rand die typischen Bordsteinkratzer. Siehe Bilder.


    1 Felge hat innen einen Höhenschlag (an einer Stelle), was aber bei gutem Matchen und Wuchten bei der Fahrt nicht spürbar ist.
    Ich selber bin damit einen Sommer gefahren und hatte keine Vibrationen.
    Lt. Aussage der Aluklinik / Mönchengladbach, kann das problemlos behoben werden.


    Alle Felgen sind bereits verpackt und können unmittelbar verschickt werden.


    Ich biete alle zu einem Preis von 640 ,- € inkl. Versand an
    Die Felgen können auch gerne hier in Köln besichtigt und abgeholt werden


    MfG aus der Domstadt


    P.S.: Bilder zu groß, Link kommt gleich von Kleinanzeigen

    Naja, Optik super.
    Fahrvergnügen ?


    Ist was für ein Opeltreffen, aber weniger für die Strasse.


    Wenn ich an meinen Rücken denke, fängt der nur vom ansehen an zu schmerzen :D



    Tach zusammen.


    Ich habe mir Felgen in die engere Auswahl genommen, wo ich mir noch nicht ganz sicher bin, ob es beim Prüfer Probs geben könnte.


    Es handelt sich um 9,5 X 19 mit einer Et von 35.
    Das Ganze soll rundherum erfolgen mit 245/40.


    20 Zoll ist ab Werk montiert.


    Spurplatten kann ich mir damit hoffentlich ersparen.


    Aber ich bräuchte mal etwas Feedback.


    Liebe Grüße aus Kölle

    Hier noch ein kleiner Zusatz:


    Fahrzeuge die ab dem 01.11.2014 vom Band laufen müssen lt. Gesetzgeber ein RDKS haben (Reifendruckkontrollsystem). Egal ob aktiv oder passiv.


    Fahrzeuge die ab dem 01.12.2012 gebaut wurden UND wo der Erstbesitzer ein aktives RDKS hat verbauen lassen, die müssen auch in den Winterrädern (also für alle Felgen) ein Sensor verbauen lassen.


    Fahrzeuge vor diesem Datum brauchen es nicht, es ist optional. Ist ein aktives System verbaut und man rüstet nicht nach oder aus, hat man ständig eine Fehlermeldung.



    Dieses System ist spätestens seit 11/2014 fest in der Allgemeinen Betriebserlaubnis des Fahrzeuges verankert. Funktioniert es nicht oder ist es nicht vorhanden verliert das Fahrzeug die Zulassung.
    Es ist somit strafbar damit zu fahren und der PKW bekommt auch keinen Tüv.
    Ähnlich wie bei baulichen Veränderungen am Auto ohne es eintragen zu lassen.


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    Noch ein Erfahrungsbericht vom Luftdruck nachfüllen:


    Nicht alle Tankstellen haben die gleichen Anlagen dafür. Somit ist es (zumindest für mich) immer eine penible Geschichte und dauert etwas, bis ich genau den gewünschten Druck erreicht habe.
    Auch die Anzeige der Anlagen und die vom Sensor sind nicht ganz gleich. (wahrscheinlich sind die Nachfüllanlagen nicht geeicht )


    Ich lasse den Wagen immer laufen und schalte auf die Luftdruckanzeige. Dann drücke ich immer 0,1 Bar mehr als gewünscht in die Reifen, da beim Abnehmen des Ventils immer noch Luft entweicht.
    Nach dem Nachfüllen warte ich immer 30 Sekunden, bis sich die Anzeige im Auto aktualisiert hat.


    Beim ersten mal bin ich 3x zur Tanke zurückgefahren, weil der Druck achsweise um 0,2 Bar unterschiedlich war.


    Früher hätte mich das aus Unwissenheit nicht interessiert, aber wenn ich das sehe....



    schönen Sonntag noch