Alles gut, sollte nur ne Info zur Rechtslage sein. Nach so einem Urteil wären auch Abmahnungen etc. unwirksam.
Wie gesagt, wie ihr das macht ist euer Ding, sollte lediglich eine Info zur aktuellen Rechtslage bezüglich des Themas sein und kann im Fall der Fälle als Präzedenz hergezogen werden.
Beiträge von L73
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Hier mal ein topaktuelles Gerichtsurteil zum Haftungsthema
Bewertungsportale müssen nicht haften!
Bewertungsportale im Internet haften generell nicht für die von Nutzern abgegebenen Beurteilungen.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstagabend in einem Grundsatzurteil entschieden. Die Betreiber müssten die Angaben von Nutzern vor der Einstellung in das Portal nicht auf inhaltliche Richtigkeit prüfen, hieß es in der Begründung. Es gebe hier „keine allgemeinen Überwachungspflichten”. Eine Klage der Berliner Hotelkette A&O Hotel und Hostel gegen das zum Burda-Konzern gehörende Hotel-Bewertungsportal HolidayCheck blieb damit erfolglos.
A&O Hotel und Hostel wandte sich gegen eine auf der Online-Plattform eingestellte Nutzerbewertung, die unwahre, geschäftsschädigende Angaben zu einem Hostel enthielt. HolidayCheck entfernte deshalb die Behauptung zwar nach einer Abmahnung. Dennoch verklagte der Hotelier den Portalbetreiber auf Unterlassung. Denn dieser hätte nach einer Vorabprüfung verhindern müssen, dass unwahre Äußerungen überhaupt verbreitet werden.
Dem erteilte der BGH nun eine Absage - wie zuvor bereits das Kammergericht Berlin. -
Wie jemand bereits erwähnte, vielleicht den Admin vom R75.info Forum kontaktieren. Die machen das seit Jahren und auch rechtlich wasserdicht. Erfahrungsaustausch kann ja nicht schaden.
Davon abgesehen hilft es schon wenn man einfach sachlich bleibt und so eine Datenbank nicht als Kummerkasten benutzt.
Für uns als User ist sowas Gold wert. Ich hatte damals diverse Anfragen zu einem Zahriemenwechsel gestellt und Angebote zwischen 1200 un 2800 Euro bekommen. Kurz noch ein paar Bewertungen gelesen und auf die schnelle 1500 gespart.
Finde ich aber gut das man die Idee hier schnell und komplikationslos aufgreift und umzusetzen versucht. Top!
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Ja, hab da auch einen Account, aber schon ewig nicht genutzt. Meine Frau hatte den R75 und daher bin ich auf das Forum gekommen. Die Werkstatt Datenbank dort war immer eine Riesenhilfe.
Hallo,
ich finde die Idee auch sehr gut und kenne eine solche Datenbank auch aus den Rover75 Forum. Die dortigen Betreiber sind die wohl strengsten die man sich vorstellen kann und immer darauf bedacht rechtlich unangreifbar zu sein. Und wenn die dort kein Risiko sehen, bzw. es auf irgendeine Art ausgeschlossen haben, könnte man sich dort ja mal informieren. Ist auf jeden Fall besser, als pauschale Aussagen. Selbstverständlich haben unsachliche und beleidigende Inhalte dort auch nichts zu suchen, aber dem hat ja jeder bei seiner Registrierung hier zugestimmt. Möglicherweise hilft eine solche Datenbank auch, auf Dauer den Service der nicht so gut bewerteten Werkstätten zu verbessern.
L73 , bist du auch bei R75.info ?
Grüße,
Steffen -
Ich nutze leaving home, aber coming home nicht. Finde es umständlich und albern beim aussteigen den Fernlichthebel nutzen zu müssen.
Ist auch umständlich. ODer wie Atze Schröder sagen würde: Der den Hebel nicht zieht
Die Funktion Licht an beim aufschließen ist doch einstellbar, da muss das doch auch irgendwie auch bei abschließen gehen?
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Nee, war nicht ernst. Sorry, wollte nicht überheblich klingen. Verstehe ich schon mit dem Tanken.
Aber wenns der Verkäufer getankt hat, dann ist es doch nicht aus deiner Tasche - oder stehts mit auf der Rechnung?Mir hat den Wagen ein Rentner verkauft und er hat einfach vollgetankt, in dem Wissen das ich den Wagen mitnehme. Sowas nennt man Anstand, Charakter, gutes Benehmen...such dir was aus
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Schade dass das niemanden zu interessieren scheint.
Kann denn dann jemand eine guten FOH im Ruhrgebiet empfehlen?
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Nicht dein ernst? Leute gibts...
Ich hab meinen gebraucht gekauft. Der private Verkäufer hat mich darauf hingewiesen das er extra vollgetankt hat damit ich auf dem Rückweg nicht erst ne Tanke suchen muss. -
Wie ist das mit diesen Produktverbessungsmaßnahmen? Sind die außerhalb der Garantie kostenpflichtig?
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Jopp, wobei sich ams rechtlich besser wehren kann als es ein Forumbetreiber kann wenn man ihm subjektive Berichterstattung unterstellt und mit rechtlichen Schritten droht. Daher ist es nichtöffentlich.
Dem Forenbetreiber kann man gar nichts unterstellen, auch dem Kunden nicht der lediglich seine Erfahrungen wieder gibt.
Gibt ja sogar ganze Bewertungsportale wo Kunden Millionenfach Bewertungen zu Firmen etc. eintragen. Da gibt es von rechtlicher Seite nichts zu bedenken.
Wenn es soweit wäre könnte ich das aber gerne vorher mit einem Freund der Rechtsanwalt ist, abklären. Aber wie gesagt, aus der Richtung sollte es keinerlei Probleme geben