Guten Morgen
Ich versuche das mal zu erklären
Wenn du jetzt ein Fahrzeug kaufst beim Opel Händler, und der HÄndler ist 500 km entfernt.
Du fährst nach Hause und bemerkst einen Mangel, dann würde ich sagen ist das eine Reklamation, und dafür
muss der Händler wo du gekauft hast für aufkommen.
Also so war es bei mir, ich bin dann zu meinen Händler um die Ecke gefahren und habe das Problem geschildert.
Der hat sich dann mit dem Opel Händler wo ich gekauft habe in Verbindung gesetzt , und alles wurde sofort behoben bei meinen
Opel Händler um die Ecke (natürlich Kostenlos)
Solltest du jetzt z.b 7 Monate nach dem Kauf einen Defekt haben, dann greift die Gebrauchtwagengarantie.
Da kannst du dann aber auch zu deinem Opel Händler um die Ecke fahren denn Schaden beheben lassen und der rechnet dann mit der Versicherung ab.
Gebrauchtwagengarantien sind in der Regel gestaffelt, das heisst das du einen gewissen Betrag der Reparatur selber zahlen musst.
Die Einbaukosten werden zu 100 Prozent übernommen, an denn Teilen musst du einnen gewissen Satz zuzahlen.
Z.B
wenn dein Fahrzeug
30.000 km gelaufen hat 20 Prozent der Teile Kosten
60.000 km gelaufen hat 30 Prozent der Teile Kosten
100.000 km gelaufen hat 50 Prozent der Teile Kosten unsw.
Also ist nur ein Beispiel.
Wenn du einen Gebrauchten kaufst, dann lese dir bitte die Gebrauchtwagengarantie gut durch.
Was sie alles abdeckt
z.B
Motor, Getriebe elk. Baugruppen und so weiter.
Da unterscheiden sich die GWG .
Hoffe konnte dir etwas weiter helfen .
Alles gute
VG
Michael