So ist es es , wenn sie an Gewerbetreibene verkaufen .
Dann gibt es keine Gewahrleistung, kein 14 tägiges Widerrufsrecht unsw.
Deshalb ist das was dieser komische Händler macht Betrug
Nur an der Sache jetzt ist das man ihm das nachweisen muss , und das wird schwierig.
Wobei ich das noch nicht ganz verstehe , wegen dem Kaufvertrag .
Da gibt es zwei Arten entweder für Privat, oder Gewerbetreibende. !!
Ein kleiner weiser Zettel , ist glaube ich nicht wirklich glaubwürdig.
VG
Michael