Die Garantie sollte übertragbar sein.
Ansonsten sollte der FOH auch Auskunft geben können.
"Die Garantie ist auf eine Gesamtlaufleistung von 160.000 Kilometern limitiert. Die "lebenslange Neuwagengarantie" von Opel gilt auch nur für den Ersthalter des Fahrzeuges. Wird das Fahrzeug weiterverkauft, kann der Zweitbesitzer die Garantie bis zu sechs Jahre nach der Erstzulassung kostenpflichtig übernehmen, sofern die Gesamtlaufleistung nicht über 100.000 Kilometern liegt.
Weitere Voraussetzung: Der Erstbesitzer muss alle vorgeschriebenen Wartungsarbeiten pflichtgemäß erledigt und nach Ablauf der zweijährigen Herstellergarantie die so genannte jährliche Aktivierung durchgeführt haben. Letztere schlägt mit jeweils 11,90 Euro zu Buche"
Quelle:http://www.garanbo.de/blog/8/1…60000-kilometer-limitiert