Beiträge von SilverG1.2

    Ich denke auch, dass es in Markus Sinne ist, wenn jemand unbedingt diese Liste haben will ich die gerne mal per Mail schicke, weils dann forenunabhängig ist und niemand ihm ärger machen kann.
    Vorallem sind die Erfahrungen auch teilweise schon ein paar Tage her und inzwischen kann sich ja was geändert haben....

    Kannst du verwenden und die max. zulässige Anhängelast verändert sich nicht, dies müsste nämlich im Teilegutachten vermerkt sein. Hier ist lediglich die Höhe neu in die Papiere einzutragen und das übliche "Verwendung von Schneeketten nicht zulässig".
    Also dementsprechnd ist die Anhängelast die selbe... Habs mir eben bei KW einmal durchgelesen.

    Hi,


    bei den Leistungen kann sich sehr viel unterscheiden.
    Fängt an bei den Marderschäden ob die auch mit Folgeschäden versichert sind, ob die erweiterte Wildschadenklausel versichert ist oder besser noch Zusammenstoß mit Tieren aller Art.
    Kaufpreisentschädigung im Falle eines Totalschadens bis 12 Monate oder gar länger? Offener Fahrerkreis - z.B Fahren von Perosnen über 23 ist gelegentlich zulässig oder ist wenn jemand anders fährt der VSchutz direkt in Gefahr...
    Werden Betriebsstoffe bei einem Kasko Schaden mit ersetzt? - Öl, Kühlflüssigkeit etc?
    Kurzschlüsse an der Verkabelung mitversichert?
    Haverierisiko mitversichert?
    Ist eventuell bei der HUK ein Rabattschutz automatisch mitversichert?

    Hi um welches Fahrwerk handelt es sich und wie ist die genaue Beschreibung dazu im Gutachten?
    Normal kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Hersteller schwächere Federn einbaut. Kann mir nur Vorstellen dass es irgendwie so lautet "Für Fahrzeuge mit Achslast bis 1180 kg" dann ist dies einfach ein wenig zur Eingrenzung - nicht, dass einer z.B mit dem BiTurbo das Fahrwerk für den normalen 2.0 CDTi erwischt.