Hallo zusammen,
Ich denke, der Ansatz ist falsch.
Eigentlich geht es doch gar nicht um den Datenträger aus ein wenig Macrolon.
Wenn ich eine "Daten DVD" kaufe, dann kaufe ich eine Lizenz. Bzw. bekomme sie mit dem Fahrzeug oder whatever.
Wenn Du also ein Fahrzeug ohne die Original DVD veräußerst, mit Datensatz im Speicher, dann hast Du bereits eine Urheberrechtsverletzung begangen.
Wenn Ein Fahrzeug mit Navigationsgerät voll Funktions- und Einsatzfähig veräußert wird, dann könnte -theoretisch- ohne Datensatz und Lizenz, der Grund für eine Wandlung des Vertrages vorliegen.
Mir persönlich ist es völlig Wurscht. Vielleicht hilft der Denkansatz ein wenig.
In dem Sinne, viele Grüße
Rainer