Hallo zusammen,
Nur mal eine kurze Frage.
Von welcher "Zwei-Wochenfrist" sprecht ihr hier?
Imho gibt es die nur bei einem Verkauf nach dem "Fernabsatzgesetz"
Ich lese aber Probefahrt etc.......?
Grundsätzlich gibt es auch bei Privatverkauf eine Gewährleistung.
Nur mit dem Unterschied, das man bei einem Privatgebrauchtkauf diese vertraglich ausschließen KANN!
Was somit in beidseitigem Einverständniss geschieht.
Ausgenommen von einem Gewähleistungsverzicht sind lediglich "wissentlich verschwiegene Mängel"
Hier wiederum liegt die Beweislast leider beim Käufer...!
Ich wollte es nur mal nebenbei erwähnen.
Trotzdem viel Glück und Erfolg bei der Klärung und Regulierung der Problematik.
Gruß
Rainer