Beiträge von Insignien_der_Macht

    Ich fasse mal zusammen:


    Allgemeine Betriebserlaubnis(ABE)
    Eine ABE stellt eine Genehmigung des Kraftfahrtbundesamtes zum Einsatz eines Fahrzeugteiles an bestimmten Fahrzeugen dar. Wenn in der ABE nicht anders gefordert müssen diese Teile nicht mehr eingetragen werden.
    Die ABE beschreibt das Fahrzeugteil und dessen Verwendungsbereich, d.h. die Fahrzeugtypen an welchen es eingesetzt werden kann sowie dessen Kennzeichnung.
    Eine einfache Identifizierung des Teiles durch eine vom Kraftfahrtbundesamt vergebene Genehmigungsnummer muß gewährleistet sein. Die ABE gilt in der Regel nur national, d.h. in Deutschland, wird aber zunehmend auch in den Nachbarländern als Prüfgrundlage anerkannt.


    Eine Eintragung kann, falls in der ABE gefordert, beim TÜV, DEKRA oder freien Sachverständigen erfolgen.


    EG-Betriebserlaubnis
    Eine EG-Betriebserlaubnis entspricht weitgehend der ABE, kann jedoch von den entsprechenden Behörden aller EG-Mitgliedsstaaten erteilt werden.
    Die Prüfung der Fahrzeugteile erfolgt nach den Statuten der EG-Richtlinien die von den EG-Mitgliedsländern gemeinsam festgelegt wurden.
    Der Geltungsbereich bezieht sich auf alle EG-Mitgliedsstaaten, eine gesonderte Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht mehr erforderlich.
    Die Genehmigung kann in der Landessprache der jeweiligen Genehmigungsbehörde verfasst sein. Als Nachweis genügt das auf dem Fahrzeugteil angebrachte EG-Prüfzeichen, dessen Grösse und Formgebung genau festgelegt ist.


    Eine Eintragung der Änderungen in die Fahrzeugpapiere ist nicht notwendig wenn der Verwendungsbereich (Modellzuordnung) eindeutig sichergetellt ist.


    EG-Prüfzeichen
    Fast alle Bauteile an einem Fahrzeug werden nach EG-Richtlinien geprüft und erhalten daraufhin ein entsprechendes e-Prüfzeichen. Dies ist in genau spezifizierter Form auf dem Bauteil angebracht und ermöglicht die Zuordnung des Bauteiles zu Fahrzeuggruppen und Verwendungszweck..
    An Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis lassen sie sich ohne weitere Abnahme verwenden. Allerdings muss der Geltungsbereich der EG-Betriebserlaubnis (mögliche Fahrzeugtypen und -Arten) und die Anbaulage etc. berücksichtigt werden. Ggf. muss der Nachweis erbracht werden, dass das jeweilige Prüfzeichen für den Verwendungszweck gilt.
    So darf z.B. eine Nebelschlussleuchte nicht als Rücklicht verwendet werden, auch wenn sie ein e-Prüfzeichen trägt.


    Grüße
    IdM :thumbup:

    Das mit dem Schlauch weis ich. Hab den FOH drauf angesprochen. Als ich das Fahrzeug abgeholt habe hat er gesagt das nichts im System zu meinem Fahrzeug offen wäre, also wahrscheinlich schon vom Vorbeitzer erledigt.
    Von dem speziellen Filter weis ich nix. Auf der Rechnung steht zum Filter die Nummer 403012. Vielleicht ist er das ja schon....

    Also wenn ich solche Aussagen deines FOH lese wird mir schlecht!!


    1. Du hast deinen Wagen ja erst seit Dezember/Januar. Welche Vogelart ist denn jetzt noch da die einen so agressiven Kot erzeugt der binnen 2 Woche den Lack so zerstört? Antwort: Keine!! Alle die in Frage kämen sind im Süden!!


    2. Opel benutzt Wasserlacke. Das stimmt soweit, aber nur der Basislack (die Farbe) ist ein Wasserlack! Der Klarlack ist noch ein herkömmlicher Lack und durchaus eine gewisse Zeit resistent gegenüber Vogelkot.


    Aber du hast ja ne Rechtsschutz, da ist das ja kein Problem. Der FOH wird sich das dann gut überlegen ob er bei einem Streitwert von ca. 300€ lange herumstreitet 8o

    So wie das aussieht ist es Vogelkot. Der kann gut n paar Wochen drauf gewesen sein wenn der Wagen ne Weile beim Händler stand. Dann noch schön Sonne obendrauf und dann siehts so aus wie bei dir. Kann mir nicht vorstellen das der Händler dir das macht, höchstens auf Kulanz. So ne Lackierung der Motorhaube kostet den Händler auch so um die 200-300 Euro.
    Kannst ihn ja mal freundlich fragen wie kulant er in dem Fall ist. Vielleicht wirst du mit ihm ja auch mit einer Kostenbeteiligung deinerseits einig. Dann habt ihr beide was davon: Du ne günstig frisch lackierte Motorhaube und der Händler nen Kunden der ihn weiterempfiehlt und zu Services kommt :thumbup:


    Ich hoffe auf einen Werktagsverbrauch von unter 10L ( war das Argument mit dem ich das Auto vor meinem Finanzminister gerechtfertigt habe :D ).
    Am WE darf er dan mehr Schlucken.


    Na dann viel Glück! Darauf habe ich auch gehofft, aber es hat sich herusgestelt das es um die 12 sind. Nur auf der Bahn mit Tempomat und 150km/h kommt er nahe an die 10 ran... und ich hab ne Limo, keim Kombi. Naja bei uns hier gehts eben Berg auf und ab, das schraubt den Verbrauch nach oben
    :| :wacko: