Servus,
korrekt lwr sowie sra ist beides Vorgeschrieben bei xenon...
"Weit verbreitet ist die Ansicht, die SRA sei nur bei Xenon Pflicht. Das ist gleich mehrfach falsch. Die neueste Generation von Xenon, die 25-Watt-Variante, braucht keine. Umgekehrt müssten auch Halogen- und LED-Scheinwerfer eine Dusche haben, wenn ihre Lichtquelle mehr als 2000 Lumen liefert. Dies verlangt nämlich die Zulassungsvorschrift der ECE. Von Xenon ist in der nicht ausdrücklich die Rede. Da aber keine zugelassene Halogenlampe über dem Grenzwert von 2000 Lumen liegt und dies auch für die meisten LED-Systeme gilt, sind in der Praxis halt doch nur Xenonscheinwerfer betroffen."
Quelle: https://www.autolichtblog.de/2…rreinigungsanlage-da-ist/
Mit freundlichen Grüßen
bazidibavaria