Moin,
ich weiß nicht, ob ich was überlesen habe, aber mir kommt es so vor, als ob nicht ganz klar ist, dass es nur um Xenon-Scheinwerfer geht. Wenn der Vectra von Schbeggi Xenon hatte (kein Einstellrädchen für die Leuchtweite vorhanden und Scheinwerferreinigungsanlage) , hat er definitiv auch die automatische Leuchtweitenregelung gehabt. Wenn der Vectra von Craiziks auch Xenon hatte und nicht nachgeregelt hat, war die automatische Leuchtweitenregelung defekt.
Siehe StVZO §50 Punkt 10:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
.
(Abs.acht) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Arbeitsmaschinen
und Stapler, müssen so beschaffen sein, dass die Ausrichtung des Abblendlichtbündels von Scheinwerfern, die nicht
höher als 1 200 mm über der Fahrbahn (Absatz 3) angebracht sind, den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten
Bestimmungen entspricht.
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(10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
- einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
- einer Scheinwerferreinigungsanlage und
- einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.
Also Xenon ohne diese 3 Punkte gibt es serienmäßig definitiv nicht.
Grüße,
Steffen