Beiträge von hutpilot

    Hallo Al,


    vielleicht stimmt ja wirklich etwas nicht mit dem Wagen. Hast du beim Händler schonmal nach einer Probefahrt in einem anderen Insignia mit gleicher Motorisierung und gleichem Getriebe gefragt, um mal einen direkten Vergleich zu haben? Wenn der wirklich nicht fährt und nur laut ist, kann doch was nicht stimmen. Auch der Verbrauch scheint mir sehr hoch zu sein (18+). Ich würde das erstmal abklären lassen - nicht dass durch das Weiterfahren mit einem evtl. Defekt noch Folgeschäden entstehen. Nach 3 Monaten hat man doch noch alle Möglichkeiten gegenüber dem Händler.


    Grüße,
    Steffen

    Hallo ... ,


    ich weiß nicht wie du zu diesem Eindruck kommst, Neue werden hier eigentlich immer gerne und freundlich aufgenommen. Was anderes konnte ich noch nicht feststellen. Guck bei Gelegenheit mal in den Vorstellungsthread rein, da wird sich dein Eindruck über die Leute hier sicher schnell ändern.


    Grüße,
    Steffen

    Moin moin.


    Sehr hilfreiche Antwort. Die Prioritäten dieses Forums liegen wohl eindeutig wo anders als den Leuten untereinander zu helfen.

    Hallo ... ,


    als 2. Beitrag gleich alle Forumsmitglieder in einen Sack stecken und drauf hauen ist wahrscheinlich hilfreicher, wenn man auf Unterstützung und Hilfe hofft ?(


    In dem unter 2. genannten Link ist das notwendige Wissen zum Nachrüsten der AHK zusammengetragen, inkl. der Bezeichnungen der Steuergeräte. Warum das für dich nicht hilfreich ist, weiß ich nicht.


    Der Link unter 3. war als freundlicher Hinweis gedacht, dass man hier gern weiß, wem man hilft und unterstützt. Das drückt der Begriff "Freunde" im Forumsnamen eigentlich aus.


    Grüße,
    Steffen

    Hallo,


    QuickHeat hat nichts mit Zuheizer oder Standheizung zu tun - das ist nur eine elektrische Zusatzheizung. Demzufolge ist das Vorhandensein von QuickHeat auch kein Indiz für das Vorhandensein eines Zuheizers, der ja Diesel verbrennt.


    Ich würde einfach mal nachsehen, ob der kleine Auspuff-Rüssel (Wellschlauch) unter der Frontschürze raus guckt, oder nicht. Wenn nicht, dann kein Zuheizer.


    Grüße,
    Steffen

    Moin,


    StVO §17 Beleuchtung:
    "(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt."


    Bußgeldkatalog:
    "117142 Sie benutzten miss­bräuchlich die Nebel­scheinwerfer. 20€
    117143 Sie benutzten miss­bräuchlich die Nebel­scheinwerfer und gefährdeten dadurch Andere. 25€
    117144 Sie benutzten miss­bräuchlich die Nebel­scheinwerfer. Es kam zum Unfall. 35€ "

    Bussgeldkatalogblog:
    "Der richtige Gebrauch der Nebelscheinwerfer ist für manche Kraftfahrzeugführer ein regelmäßiges Problem. Diese Beleuchtung darf in Deutschland nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall zusammen mit Stand- und/oder Abblendlicht eingesetzt werden. Bei Dämmerung muss die Autobleuchtung eingeschaltet sein. Nebelscheinwerfer sind im Gegensatz zu ihren Pendants am Heck des Fahrzeugs, den Nebelschlussleuchten, nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es ist unzulässig, gegebenenfalls vorhandene Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht zu missbrauchen. Da sie insgesamt heller sind und die Lichtstreuung dieser Kfz-Beleuchtung andere Autofahrer blenden könnte, dürfen sie in der Tat nur bei sehr schlechten Sichtverhältnissen eingeschaltet sein. Sie dürfen Sie nur dann nutzen, wenn die Sichtweite durch die Wetterverhältnisse unter 50 Metern liegt."


    Grüße,
    Steffen

    Hallo ... ,

    Also ich werde mich auch nicht mehr damit befassen. Wenn es geht dann geht es wenn nicht dann nicht.

    1. Lern das Auto erstmal richtig kennen, damit du sicher sein kannst, ob wirklich ein Fehler vorliegt
    2. wenn an deinem Auto was nicht funktioniert kann dir sicher dein FOH helfen bzw. der Händler bei dem du das Fahrzeug gekauft hast - hast ja sogar noch Garantie/Gewährleistung
    3. http://www.insignia-freunde.de…glieder-stellen-sich-vor/
    4. Die oben genannten Bedingungen müssen erfüllt sein, um dein Fahrzeug vor unnötigem Verscheiß, beschlagenen Scheiben und leerer Batterie (mit den damit verbundenen Problemen) und dich selbst vor kalten Füßen und kaltem Hintern zu schützen.


    Grüße,
    Steffen