Moin,
dass der Einsatz von Kontrastmittel verboten sein soll, wäre mir neu - wurde bei mir unlängst erst gemacht.
Wenn der Klimakondensator von der Gebrauchtwagenversicherung abgedeckt ist, ist doch alles gut. Dann muß der FOH das nur bei der Versicherung abrechnen und gut. Kosten muß er da doch keine tragen - nur du deinen Eigenanteil. Warum also den Rechtsweg einschlagen? Weiss der FOH von deiner Gebrauchtwagenversicherung?
Michael, der Händler ist in diesem Fall ja nicht der FOH. Dass der bei einem Fahrzeug, das er nicht verkauft hat, erstmal kein großes Engagement zeigt ist doch klar. Zumal der Defekt ja kein technischer ist,sondern eben halt auf Fremdeinwirkung zurück zu führen ist. Wenn man ihn dann auch noch mit Kostenübernahmeforderungen konfrontiert, ist die ablehnende Haltung durchaus verständlich.
Wobei auch die Chancen, gegenüber dem Gebrauchtwagenhändler Forderungen geltend zu machen, wenig Aussicht auf Erfolg haben werden. Man könnt höchstens nochmal in eine andere Opel Werkstatt gehen und die Anlage nochmal prüfen lassen. Wenn die Diagnose dieselbe ist - Gebrauchtagengarantie in Anspruch nehmen.
Grüße,
Steffen