Die ursprüngliche Garantie bei Erstzulassung ist bei dem Wagen schon lange abgelaufen.
Ob man jetzt noch eine Garantieverlängerung basierend auf diese Werksgarantie abschliessen kann, bezweifele ich. Opel als Produzent ist da als Ansprechpartner raus.
Die jetzige "Garantie" ist wohl eine Händlergarantie (Gewährleistung) auf den von ihm verkauften Gebrauchtwagen. Die läuft jetzt ab. Käufliche Anschlussgarantie seitens des Händlers halte ich für ausgeschlossen.
Die Aussage von wegen bis 50.000 - ab 50.000km und diesbezügliche Erstattungsumfänge (100/90/80 % usw.) waren eine Regelung der sogenannten "lebenslangen Garantie" bis max. 160.000km.
Die gibt es seit Nov.2011 auch nicht mehr (und gab es auch nur kurze Zeit 2010 - 10.2011) und wären selbst bei Nochgewährung hier nicht mehr abschliessbar, da kein Neuwagen mehr und Werksgarantie abgelaufen.
Wenn jetzt Schäden auftreten, zahlt der Halter die Rechnung i. d. R. voll.
Einzige vage Möglichkeit wäre noch Kulanz seitens Opel, da ja schon eine Reihe von 4x4 Fahrzeugen diesbezügliche Schäden hatten.
Muss dann aber über den Händler laufen. Halte ich aber für weniger erfolgversprechend. Aber Versuch macht klug.
Gruß
Günni