Gucke mal hier rein:
http://www.reparaturpilot.de/k…sserverlust_ursachen.html
Mir macht das heisse Wasser Sorgen
Gruß
Günni
Gucke mal hier rein:
http://www.reparaturpilot.de/k…sserverlust_ursachen.html
Mir macht das heisse Wasser Sorgen
Gruß
Günni
Erst mal willkommen hier.
Einige Anmerkungen:
Ist ja schön, dass du uns direkt im ersten Beitrag unter dem Hinweis von anderen Beiträgen, die du wo auch immer (aber nicht in diesem Forum) gepostet hast einen Download anbietest.
Kann ja sein, das dies alles seine Richtigkeit hat mit dem Download, aber der ein oder andere User wird sich da schon hinsichtlich schädlicher Software oder ähnlichem Ungemach so seine Gedanken machen.
Wäre aber nett, wenn du dich der Netiquette entsprechend erst mal hier vorstellst und schreibst, wo du deine Beiträge eingestellt hast, damit wir da eine Referenz haben.
Gruß
Günni
Meines Wissens funzt die nur bei Stillstand. Löst sich auch automatisch, wenn man losfährt...also wenn der Wagen noch rollt, kann man die Bremse nicht erfolgreich betätigen...so meine Theorie.
Gruß
Günni
Die Signatur habe ich nicht von Schbeggi geklaut!!! Wusste gar nicht, das er dieselbe hat, da ich mich mehr auf die Beiträge konzentriere und nicht noch jedes mal die Signaturen mitlese.
Habe sie von einem User aus einem Sondengängerforum übernommen und den auch brav vorher gefragt, ob ich das machen darf
Na ja, der Kollege, der den Thread erstellt hat, ist offensichtlich nicht daran interessiert, sich weitergehend an seinem eigenen Thread zu beteiligen. Letzte Anwesenheit hier am 12.10. um 3:55 Uhr.
Wenn ich mir das hier so durchlese, fällt mir ein allgemeiner Spruch ein: "Recht haben und Recht bekommen ist vor Gericht immer ein Himmelfahrtskommando".
Das der "schwächere" Verkehrsteilnehmer immer einen "Welpenschutz" als Bonus vor Gericht erhält, obwohl er es war, der die nun mal gültigen Verkehrsregeln gebrochen hat, halte ich, wenn es denn übliche Praxis wäre, für unsäglich. Fällt mir als Gegenargument nur "Vorfahrt erzwingen" ein.
Soviel von meiner Seite aus.
Gruß
Günni
Hat sich überschnitten.
Wäre jetzt die Frage der dauerhaften Wertminderung zu klären. Reparieren alleine macht aus einem Unfallwagen keinen Neuwagen mehr....bzw. beim Verkauf dieses Wagens muss der Unfallschaden mit angegeben werden und dann geht's mit dem Verkaufspreis eben ein wenig nach unten.
Aber das musst du selber entscheiden wie es gehandhabt wird.
Ich bin jetzt raus dem Thema.
Gruß
Günni
Soviel ich weiß erst wenn tragende Teile beschädigt sind.
Mein Gott, lies doch das Angepinnte zum Thema "Unfallfreiheit"....Beule reicht schon als Unfallschaden.
An den Threadersteller. Wenn da jetzt eine sichtbare Beule ist, ist das als Unfallwagen anzusehen.
Fotos wären in der Situation wirklich hilfreich....so aufs Blaue hinein kann man schlecht eine halbwegs seriöse Antwort geben.
Kann doch nicht so schwer sein.
Bitte mal das von mir angepinnte Thema zum Thema Unfallfreiheit lesen. Das erklärt einiges.
Gruß
Günni
Da hast du recht.
Hier mal ein Auszug aus Wikipedia:
"Der Anspruch auf Wandelung war im deutschen Kaufrecht ein Gewährleistungsanspruch bei Sachmängeln. Nach der Legaldefinition in § 462 BGB a.F. handelte es sich dabei um die Rückgängigmachung des Kaufes. Der Käufer konnte nach der Wandelung den Kaufpreis zurückverlangen und der Verkäufer die Kaufsache.
An die Stelle der Wandelung ist durch die Schuldrechtsmodernisierung zum 1. Januar 2002 das im allgemeinen Schuldrecht geregelte Rechtsinstitut des Rücktritts (§ 323, §§ 346 ff. BGB) getreten. Ergänzend gelten im Kaufrecht § 437 Nr. 2 und § 440 BGB und die dort genannten Vorschriften."
Aus "Wandelung" im Kaufrecht wurde "Rücktritt im Schuldrecht. Die tatsächlichen Auswirkungen bleiben aber die gleichen.
Gruß
Günni
Na ja, genug Argumente für und gegen hast du ja jetzt....entscheiden musst du ganz alleine
Gib mal hier Bescheid, wie sich alles weiter entwickelt hat.
Gruß
Günni