Beiträge von BWGuenni

    Ich fasse für mich zusammen, dass jeder einen individuellen Durchschnittsverbrauch aufgrund seiner individuellen Fahrweise gemessen am gleichen Modell mit gleicher Ausstattung hat.


    So kann jeder sehen, wie sein individueller Durchschnittsverbrauch im Vergleich zu anderen Verbräuchen anderer Fahrer des gleichen Modells mit gleicher Ausstattung steht und sein persönliches Fazit daraus ziehen.


    Bei anderer Betrachtungs- und Mitteilungsweise z. B. mittels isoliert genannter Einzelverbräuche würde dieser Thread ad absurdum geführt, da keine Vergleichbarkeit bestünde hinsichtlich der schon mitgeteilten Durchschnittsverbräuche.


    Damit bin ich zu dem Thema auch wieder raus aus dieser "Diskussion".


    Gruß


    Günni 8)

    Richtig, Versicherung muss den Schaden zahlen unabhängig davon, ob die Schadensreparatur in einer Vertrags- oder freien Werkstatt erfolgte.


    Gilt aber nur für Gebrauchtwagenkauf mit Garantie.


    Einfach mal unter BGH und AZ googlen.


    Ich habe die richterliche Entscheidung deshalb hier reingesetzt, da es im Forum immer wieder Unsicherheiten bzw. Nachfragen zu dem Thema gab. 8)


    Gruß


    Günni 8)

    Interessantes Urteil des BGH (AZ.: VIII ZR 206/12)


    PKW-GARANTIE AUCH IN FREIER WERKSTATT


    Karlsruhe. Wer einen Gebrauchtwagen mit Garantie kauft, kann Wartung und Inspektion auch in einer freien Werkstatt vornehmen lassen, ohne die Garantie zu verlieren.
    Klauseln, die Garantieansprüche an Arbeiten in Vertragswerkstätten des Herstellers binden, sind unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof.


    Garantiezusagen beim Neuwagenkauf dürfen dagegen laut einem früheren Urteil vom Service in Vertragswerkstätten abhängig gemacht werden.


    Im aktuellen Fall hatte der Kläger ein gebrauchtes Auto inklusive einjähriger Gebrauchtwagengarantie gekauft.


    Nach fünf Monaten ließ der Kläger den Kundendienst in einer freien Werkstatt vornehmen. Wenige Monate später blieb das Auto dann wegen eines Schadens an der Ölpumpe liegen.
    Die Reparaturkosten, rund 3.500 €, erhält er erstattet.


    Quelle: WAZ vom 26.09.2013


    Also wer zukünftig einen "falschen Stempel" in seinem Serviceheft hat und die Garantie wird aufgrund dessen verweigert, kann sich auf dieses Urteil berufen.


    Gruß


    Günni

    Nöööö, du stehst nicht alleine da.


    Habe mir meinen Wagen so zusammen gestellt und gekauft....und so bleibt der auch.


    Wer tunen will, soll das ruhig machen. Nur kommt mir nachher keiner und jammert....Auto putt


    Hatten wir ja hier erst vor kurzem.


    (Kann mal wieder keine Smileys setzen).


    Gruß


    Günni

    Diese Symptomatik kenne ich von meinem Motorrad...Fazit Batterie kaputt, da sie die Spannung nicht halten konnte trotz Aufladens. Wahrscheinliche Ursache dazu war ein permanenter Kriechstrom.


    Gruß


    Günni