So, ich habe mal gegen den Wunsch des TE den Thread weiter laufen lassen, um mal zu sehen, was sich da so an Meinungen ansammelt.
Zunächst mal bin ich erstaunt, dass Leute glauben den Inhalt des Kaufvertrages zu kennen und darauf aufgebaut ihre "rechtliche" Einschätzung abzugeben. Alles Spekulation und somit irrelevant.
Weiterhin finde ich es erschütterlich bin aber nicht sonderlich erstaunt darüber, mit welcher Abgebrühtheit manche Leute ihre Autos zum Verkauf stellen oder stellen würden.
Die einzig "greifbare" Information seitens des TE war die Aussage: "gekauft wie gesehen".....wenn es denn so im Kaufvertrag steht, was ich nicht weiss, da ich den Vertrag inhaltlich nicht kenne.
Es wird doch hier keiner ernsthaft glauben, dass der Käufer explizit meinte, die Software für das Navi müsse raus wie alles andere, was immer das auch gewesen sein mag.
Ferner ist absolut unklar geblieben, ob der Verkäufer die Gewährleistung im Kaufvertrag ausgeschlossen hat (gekauft wie gesehen ersetzt das nicht). Unterstellt, er hat das nicht getan, gilt m.M. nach folgendes Szenario:
Das Navi ist ohne entsprechende Software in Form der SD-Karte nutzlos bzw. funktionsunfähig....somit liegt ein Mangel am Fahrzeug vor, der dem Verkäufer beim Verkaufsabschluss bekannt war.
Fazit ist, dass der Verkäufer den Mangel zu beseitigen hat und zwar mittels Herausgabe der Software. Sofern er nicht die Gewährleistung im Vertrag ausgeschlossen hat.
Das diese nicht verloren oder zerstört wurde beweist ja der Eintrag Im "Marktplatz".
Musste ich einfach mal loswerden.
Und jetzt wird wunschgemäß der Thread geschlossen.
Gruß
Günni