Erst mal willkommen hier im Forum.
Mal abhängig von dem Verdacht, am Getriebe könnte etwas nicht stimmen. Hat der Verkäufer denn im Kaufvertrag explizit die Gewährleistung ausgeschlossen? Wenn nein, müsste er in den ersten 6 Monaten nach dem Verkauf nachweisen, dass ein Schaden zum Zeitpunkt des Verkaufes nicht vorgelegen hat was schwerlich zu beweisen wäre wenn er schon dem Inspektionspartner entsprechende Hinweise gegeben hatte. Wenn jetzt tatsächlich ein (drohender) Getriebeschaden attestiert werden würde, könntest du vom wirksam Kaufvertrag zurücktreten.
Google mal nach "Gewährleistung".
So meine Sichtweise der Dinge.
Gruß
Günni
PS: Über eine Vorstellung deinerseits würden wir uns freuen.