Schon mal die Sicherung gecheckt? Vielleicht Haarriss, wo es temperaturabhängig funzt oder eben nicht funzt.
Was anderes fällt mir dazu jetzt nicht ein.(geht-geht nicht-geht-geht nicht)
Günni
Schon mal die Sicherung gecheckt? Vielleicht Haarriss, wo es temperaturabhängig funzt oder eben nicht funzt.
Was anderes fällt mir dazu jetzt nicht ein.(geht-geht nicht-geht-geht nicht)
Günni
Moin,
habe ich gerade gefunden:
Ist ja interessant, das im BC Anzeige-Optionen vorhanden zu sein scheinen, die Opel nicht serienmässig freigeschaltet hat, obwohl das möglich wäre.
Gruß
Günni
Harharhar,
ich fahr 0 Kilometer zur Arbeit, weil....ich muss nicht mehr arbeiten
Moin,
Opel hat per Email geantwortet und mitgeteilt, dass bei Kaufverträgen bis 31.10.2011 die Lebenslange Garantie gilt.
Nu bin ich beruhigt!
Gruß
Günni
....und der Nächste, der sich anschliesst....Happy Birthday to youuuuuuu:::
Moin,
sicherheitshalber habe ich gestern abend noch eine Anfrage diesbezüglich an Opel geschickt und um Antwort per Post gebeten.
Ist mir schon wichtig, zu wissen, was einen im Schadensfall erwartet und es ist ja auch ein Unterschied, ob man um 1000 € für eine Garantieverlängerung bis zum 6. Jahr bezahlt oder jährlich für um 12 € jeweils ein weiteres Jahr "freischaltet".
Ich werde über die Antwort von Opel berichten.
Gruß
Günni
Moin,
wie ein jeder ja weiss, hat Opel seine vor einiger Zeit eingeführte o.g. Garantie mit Ablauf des 30.10.2011 wieder eingestampft und biete seit dem 1.11.2011 nur noch die sonst übliche 2-Jahresgarantie mit Verlängerungsmöglichkeiten an.
Der FOH hat mir im Vorfeld gesagt, dass ein gültiger Kaufvertrag bis 30.10.2011 noch diese lebenslange Garantie beeinhaltet.
Ich bin mir da aber jetzt unsicher geworden, da auf der Opel-Seite die früher geltende Zweijahresgarantie zum Stichtag 1.1.2001!!! von dem Tag der Erstzulassung bzw. der vollständigen Endlieferung (des Fahrzeuges) abhängig gemacht wurde. Warum sollte Opel jetzt per 1.11.2011 von diese Regelung abweichen? Bzw. ist es dann so zu verstehen, dass ich nicht in den "Genuss" dieser Zweijahresgarantie komme, wenn mein persönlicher Tag der Erstzulassung/Endlieferung später als derStichtag 1.11.2011 ist und ich somit automatisch in die bisherigen Regelung der "lebenslangen Garantie" falle. Oder gilt die alte Regel vom 1.1.2001!!!??? und die lebenslange Garantie wird so gestellt, als ob es sie nie gegeben hätte.
Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt.
Gruß
Günni
Na ja, irgendwie stört der Wischer aber das Gesamtbild für mich, aber Sicherheit geht natürlich vor. Der 5-Türer ist nach hinten raus eh nicht der "Übersichtlichste".
Mist!!!
Heute nochmal beim FOH angerufen. Ging nicht mehr rückgängig zu machen, da alle Daten schon in Rüsselsheim sind und dort schon in die Produktionsdatei eingestellt wurden.
Ausserdem sagte mir der Händler, er fahre selber einen 5-Türer und die Heckscheibe würde bei nasser Fahrbahn verschmutzen. Also gucke ich erst mal.
Gruß
Günni
Moin,
habe mir bei der Bestellung des 5-Türers (Limousine) noch einen Heckscheibenwischer gegönnt, da ich nicht sicher war, ob ohne dieses Teil die Sicht nach hinten bei schlechtem Wetter nicht suboptimal sein wird.
Nun habe ich in einem anderen Forum gelesen, dass dem nicht so ist. Bei meinem jetzigen Astra Sport ist dieser Wischer sehr hilfreich, da die Heckscheibe durch die Verwirbelungen bei schlechtem Wetter immer sehr schnell verschmutzt und die Sicht nach hinten stark beeinträchtigt ist. Daher vorsichtshalber meine Kaufentscheidung zugunsten eines Heckwischers.
Rein von der Ästhetik her ist der natürlich (liegt wie immer im Auge des Betrachters) fehl am Platze.
Die Frage ist, ob man den ggfls. demontieren und das dadurch entstandene "Loch" durch einen Blindstopfen ersetzen kann, sofern die Heckscheibe ohne diesen Wischer während der Fahrt sauber bleibt.
Eure Meinungen dazu wären mir sehr hilfreich.
Gruß
Günni