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§ 29 Übermäßige Straßenbenutzung
(1) Rennen mit Kraftfahrzeugen sind verboten.
(2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, daß die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.
(3) Einer Erlaubnis bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten. Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld läßt.
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Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis wäre die örtliche Straßenverkehrsbehörde. Es ist jedoch unwahrscheinlich, daß diese Erlaubnis für eine reine Fun-Veranstaltung, wie von dir geplant, erteilt wird. Eine solche Fahrt im geschlossenen Verband ist immer eine mehr oder weniger starke Behinderung des übrigen Verkehrs.
Ihr könnt doch auch Ausfahrten machen ohne unbedingt die ganz Truppe als Konvoi fahren zu lassen. Es reicht doch aus, wenn man sich hin und wieder an Parkplätzen etc. zusammenfindet.
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