Die ET-Grenzen sind – wie gesagt – von den Reifen- und Felgenmaßen abhängig!
z.B. ET11 und 10x20 ist nicht zulässig.
Spurplatten - wieviel ist erlaubt?
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@Standspurpirat wenn die Freigängigkeit und Radabdeckung gegeben ist, sind auch 10x20 bis et11 möglich.
schaut natürlich total behämmert aus. -
@Hammerglatze
Ich deute die Gutachten anders.
Die werden nicht aus Scheiß zu fast jeder Rad-/Reifenkombination die ET-Grenzen angeben?!
Breite Felge mit breitem Reifen hat an der Außenseite einen längeren Hebelarm, als schmale Felge mit schmalen Reifen bei gleicher ET. -
Komisch dass bei mir eine ABE beilag direkt bei den Spurplatten mit dem Hinweis. War mir ohnehin wurscht da ich eh alles eingetragen habe.
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Zu jedem fahrzeugspezifischen TG gibt eigentlich immer auch eine allgemeine ABE für das Teil an sich, war das sowas?
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Soweit ich weiß ist ABE nicht mit einem Teilegutachten gleichzusetzen.
ABE bedeutet quasi Plug&Play. Sprich nach Vorgaben der ABE einbauen und losfahren.
Allerdings bezieht sich die ABE immer nur auf das Bauteil. Sprich wenn ich ein weiteres Nicht-Serienteil damit kombiniere, ist die ABE nicht mehr gültig und eine Prüfung ist notwendig. Bsp.: ich verbaue Fahrwerk und Spurplatten mit ABE, dann sind die wertlos und die Kombination muss durch einen Sachverständigen geprüft werden.Teile mit Teilegutachten muss nach Einbau zwingend durch einen Prüfer abgenommen werden.