Im Gutachten steht dann drin:
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.Da hast die kleine aber nicht unbedeutende Formulierung.
ist herzustellen steht dort. Heisst, wenn der Prüfer es genau nimmt und du nicht die Vorgaben eingehalten hast kann die Abnahme verweigert werden. Es ist halt mittlerweile so, das das Rad kompl. abgedeckt sein muss und nicht wie es damals so schön war nur die Lauffläche. Hast sicherlich schon bei aktuellen Modellen an der HA im dem genannten Bereich entsprechend geformte Stoßstangen oder Ansätze gesehen. Siehe Bsp. B59B9E72-77CB-4DE0-A1A6-A03D3F3FE58F.jpeg
btw, dunkle Felgen am dunklen Fahrzeug wirken sehr klein.