Nein,aber das er gerne die Gebrauchtwagengarantie genutzt hätte - klar, aber das habe ich direkt abgelehnt weil er ganz klar in der Sachmängelhaftung ist.
Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie
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Jetzt ist auch noch die Standheizung seit zwei Wochen defekt. Läuft so 10,15 Minuten geht dann aus :-/.
Was denkt ihr? Wäre das jetzt ein Fall für die Gebrauchtwagengarantie?
Gruß
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Das hat nichts mit einer Gebrauchtwagengarantie zu tun.
Der Händler unterliegt mindestens ein Jahr der Sachmängelhaftung und hat sich darum zu kümmern die Karre in Ordnung zu bringen:https://www.adac.de/der-adac/r…agenkauf/fahrzeugmaengel/
https://www.finanztip.de/kaufr…wagenkauf-maengelhaftung/
Stell ihm die Mühle auf den Hof und versuch das zu klären - zur Not mit Anwalt.
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Der Händler unterliegt mindestens ein Jahr der Sachmängelhaftung und hat sich darum zu kümmern die Karre in Ordnung zu bringen
Ja danke ich glaube du hast vollkommen Recht. Danke für die lehrreichen Links
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ja danke das könnte der richtige Ansatz sein. Aber dennoch finde ich das ein wenig verrückt.
Der Händler muss seiner Pflicht zur Nachbesserung nachkommen und anschließend entsteht mir ein Nachteil (keine Garantieleistung durch die Versicherung im Schadensfall). Schon kurios.
du solltest das einem fähigen anwalt überlassen. und erkundige dich mal genau, ob und wann ein garantiefall eintritt.. das entscheidet im falle eines falles auch ein sachverständiger, den mal selbst hinzuzieht. gruß