Zitat:
Grundlage § 49a und § 30 der STVZO und ECE R48 (lichttechnische Einrichtungen)
Danach darf die Innenbeleuchtung die Sicht des Fahrzeugführers wie auch
die Sicht auf die Instrumente nicht beeinträchtigen. Dringt Licht nach
außen, so dürfen die vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen und
der Begegnungsverkehr nicht beeinträchtigt werden.Die Innenbeleuchtung
ist so anzuordnen, daß kein direktes Licht nach außen dringen kann. Auf
keinen Fall darf weißes Licht nach hinten abgestrahlt werden. Blinklicht
ist unzulässig.
Für die Innenraumbeleuchtung gibt es keine E-Prüfzeichen, diese werden auch nicht verlangt. Solange sie nicht blinkt und dich oder andere Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt ist sie also legal.
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