Bilder 20 Zoll Felgen Opel Insignia

  • Hallo zusammen. Ich wollte das Thema 2üJoll nochmal auffrischen und mal schauen ob hier jemand mit überstehenden 20 Zoll fährt. Ich habe die 20 Zoll Speedline drauf und flnde sie auch sehr passend von der Optik . Würde diese nur gerne Mut Platten etwas rausstellen so das sie etwas überstehen. Die Lauffläche muss abgedeckt sein, dass weiß ich. Vielleicht ist hier ja jemand der auch mit überstehenden Felgen fährt.

    Fahre den 2.8 v6 4x4 mir H&R Federn.


    Danke im voraus

  • kurze Antwort, so bekommst du es nicht eingetragen.


    ab einem bestimmten Baujahr darf nichts mehr wirklich aus der Karosse raus stehen. Es werden auch gewisse Winkel nach vorn und hinten herangezogen.

    A20DTE mit Eberspächer Standheizung


    bis auf Allradantrieb, Anhängerkupplung, Automatikgetriebe, Diebstahlwarnanlage und Panoramadach ist alles drin :saint:

  • das gilt leider für Fahrzeuge bis Baujahr (ich glaube 2005) und danach wurde es angepasst.


    wird dir spätestens mal die Polizei erklären, wenn du in eine Kontrolle kommst. Die Forderung heißt jetzt "Radabdeckung" und nicht mehr Lauffläche.

    A20DTE mit Eberspächer Standheizung


    bis auf Allradantrieb, Anhängerkupplung, Automatikgetriebe, Diebstahlwarnanlage und Panoramadach ist alles drin :saint:

  • Mein Alfa war Bj 2010 und da wurden meine überstehenden Japan Racer auch eingetragen, obwohl es nicht mal ein Gutachten für Alfa gab. Wie gesagt um die Eintragung mache ich mir wenig Gedanken. Das ist ja auch nicht das Thema dieses Post. Ist aber oft so , dass es da unterschiedliche Meinungen zu gibt. Ich verstehe nur nicht, warum man nicht auf die Frage des Post eingeht, sonder erstmal irgendwas beitragen muss , worum es gar nicht geht. Dieses Thema ist überall anders bewertet. Manche bekommen die Felgen so eingetragen Manche nicht. Ich bin mit dem Alfa 2 mal durch den TÜV gekommen und habe sämtliche Kontrollen überstanden ohne irgendwelche Probleme. Und ich denke, dass kein Prüfer heutzutage was riskieren würde nur um irgendwem irgendwelche Felgen einzutragen. Und dann kann auch eine Stilllegung keine Probleme bringen. Eingetragen ist eingetragen und der Polizei Prüfer kann dann nichts bemängeln. Hatten wir hier schon 2x, dass 2 Fahrzeuge stillgelegt wurden und es anschließend keine Beanstandungen gab. Das einzige ist , dass du deinem Geld hinter laufen musst

  • Es ist immer wieder witzig wie manch einer sein Halbwissen verbreitet. Es gibt für Fahrzeuge mit EG-Zulassung ganz genaue Vorgaben, wie das Rad (nicht wie früher die Lauffläche) abgedeckt sein muss. Und wenn der Prüfer der Meinung ist sich daran nicht zu halten, dann muss er sich im Zweifel rechtfertigen bzw. gefährdet seinen Job.


    Und auch wenn die Sache eingetragen ist oder nicht: Wenn die Polizei die Sache in einer Kontrolle anzweifelt und auch den Nachweis erbringt, dass es so nicht richtig ist, dann kann der Mist eingetragen sein wie er will. Und wenn ich hier den Begriff "Stillgelegt" schon wieder lese, dann rollen sich mir die Fußnägel nach oben...