Hallo zusammen,
ich hatte mir die Tage neue Felgen ausgesucht und dann trotz Auflagen bestellt.
Es handelt sich um die Größe 9,5 X 19 ET35 mit der Größe 245/40.
Die Entscheidung auf diese Felge ist wegen dem Design gefallen. Y-Design mit leichter concaver Bauform.
Im Gutachten stehen die üblichen Sachen drin, aber auch :
- muss einem Prüfer vorgeführt werden
- Achse 1: Bearbeitung der Kanten, bzw. dauerhafte Anbringung von Kotflügelverbreiterungen.
- Achse 2: Bearbeitung der Kanten, bzw. dauerhafte Anbringung von Kotflügelverbreiterungen.
Als Grundlage zur Berechnung hatte ich die 20" von Opel (8,5 J mit ET45).
Heißt: bei gleichbleibender Reifenbreite, ist das Rad 2,25 cm weiter draußen.
Ich habe es gewagt und die Felgen bestellt.
Auch mit dem Gedanken, dass tatsächlich was an den Radhäusern gemacht werden muss, habe ich heute dann einen Prüfer angesprochen, ob Er sich das mal ansehen kann und mir Sein Urteil dazu gibt.
Ja, was soll ich sagen...
Jetzt habe ich passend zu den Felgen eine ABE in der Tasche und ich brauche keine Karosseriearbeiten zu machen.
Echt: Mein erster Blick nach Anbringung der Felgen war einfach so, ok, hinten ist echt grenzwertig, aber vorne muss ich garantiert was machen.
Nö. Nix is.
Die Begründung:
in den COC Papieren steht die Größe drin, also ein ab Werk freigegebener Reifen. Die Felge steht, nach Meinung des Prüfers, nicht raus und die Abdeckung wäre gegeben.
Dazu hatte Er noch eine Ergänzung zum Gutachten ausgedruckt, wo bereits ein anderer Insignia so geprüft wurde.
Ich muss dringend Fotos machen und hier mal posten.
Bis dahin, eine schöne Woche
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