Für alle anfallenden Transportkosten im Zuge der Mägelbeseitingung muss der Verkäfer auch aufkommen, siehe §§ im BGB.
Das Ganze kann dich im Snne des gesetzes nur Nerven kosten, €uros darf es dich keine kosten.
Aus eigener Erfahrung heraus kann ich dir sagen das dieses nicht stimmt.
Der Händler kann nichts dazu das du soweit von ihm weg wohnst, dieses war dir als Käufer im Vorfeld bekannt.
Meinen alten Wagen habe ich 2 3/4 Jahre besessen und davon 2,5 Jahre geklagt. Es ist also eine gesammelte Erfahrung und kein Hören&Sagen.
Allerdings waren es bei mir nur knappe 50KM.
Ich würde den Wagen versuchen zu wandeln da ich kein Bock mehr auf dem Mist habe.
Bist du erst in dem Rechtsstreit darfst du den Wagen noch nicht einmal verkaufen.
Übrigens recht haben und recht bekommen sind zwei paar Schuhe.
In meinem Fall war die Sachlage eigentlich klar, da sich der Gewerbliche Verkäufer allerdings auf stur gestellt hat dauerte das ganze satte 2,5 jahre. Kosten vom Gericht, Anwälte usw. musste er letztendlich in Höhe des Wagenwertes zum Kaufzeitpunkt übernehmen.