Garantielänge bei Gebrauchtkauf.

  • Hallo


    Händler bzw. Unternehmer müssen beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen.


    Mit freundlichen Grüßen Thomas

    Opel Insignia A Fließheck, 170 PS CDTI, Leder,bißchen OPC. Bauj.2016
    Eibach 30/30

  • mahlzeit
    ihr habt doch sicher nen Vertrag gemacht...!?
    Da im Kleingedruckten bestimmt nachzulesen.
    Wichtig ist, dass der normale Verschleiss nicht zu den Sachmängeln zählt.
    Da wird dann immer gerne schnell ausgegrenzt, was zu welchen Teilen gehört.
    Es gilt auch zu beweisen, das die Mängel dann zum Übergabepunkt des Verkäufers im Ursprung schon vorhanden waren.
    Meist ist der Unterschied in so Wörtern versteckt wie "Gewährleistung". denn bei normalen Verschleiss greift eine Gewährleistung nicht;
    dazu braucht es eben schriftlich vereinbarte Garantieleistungen.


    hier gibt es recht informatives zum rauslesen:
    https://www.adac.de/infotestra…engelhaftung/default.aspx


    https://www.adac.de/infotestra…efault.aspx?prevPageNFB=1



    Willst Du Deinen PKW denn wieder abgeben? Berichte mal, was genau war und was Du geworden bist.


    Gruß SiG

  • Frage: Ist die Garantiezeit gesetzlich auf zwei Jahre geregelt :) , bei einem gebrauchten Fahrzeit vom Händler oder kann er selbstständig auf ein Jahr reduzieren. :huh:
    LG montauk.


    Garantie gibt dir ein Händler beim Gebrauchtkauf nur selten, oft wird dir aber eine sogenannte Garantieversicherung mitverkauft, die kann für beliebige Zeiträume abschließen.


    Gesetzlich verpflichtet ist der Hänlder zur Gewährleistung der (sach-) Mängelfreiheit.
    Die muss er 24 Monate ab Kauf gewährleisten, kann bei gebrauchten Sachen aber vertraglich auf 12 Monate verkürzt werden.
    Bei der üblichen Verkürzung auf 12 monaten tritt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr ein, ab da musst du dem Händler beweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe (verdeckt) bestand.
    Davor muss der Hänlder den Beweis antreten, wenn er nicht "zahlen" will.