Sportstourer 19" Speedline

  • Hi,


    ich weiss, die Fragen sind sicher alle schon mal gestellt und beantwortet worden, allerdings werde ich nicht so richtig schlau draus und brauche mal einen Rat.
    Ich fahre einen VFL BiTurbo Sportstourer aus 8/2013 mit ziemlich kompletter Ausstattung inkl. FlexRide ohne Tieferlegung, Spurplatten oder sonstwas.
    Leider hat der Vorbesitzer die clevere Idee gehabt den Karren auf 17" Alljahresreifen zu bestellen.
    Die Felgen würde ich gerne mit Winterreifen weiterfahren und dem Insignia ein paar anständige Sommerräder gönnen, eben am liebsten die oben genannten Opel Speedline in 8,5 x 19".
    Ob der Bestellung auf 17" hat mein Insignia aber keine Lenkeinschlagsbegrenzer, dass heisst meines Erachtens nach, dass ich die Felgen nicht ohne Abnahme fahren darf.
    Die Eintragung würde ich auch machen, aber leider weiss ich nicht, wie hoch die Chancen auf eine solche sind, wenn man keine Begrenzer hat.
    Also folgende Fragen:


    1. Geht das überhaupt? Sprich: Kann man die Felge ohne Begrenzer fahren oder schleift das? Wenn ja:
    2. Kriegt man das eingetragen? Und wenn nicht:
    3. Kann man die Begrenzer nachrüsten? Mit wieviel Geld muss man da rechnen?


    Beste Grüße,


    Tilman

  • Hallo Osirus,


    den habe ich bereits gesehen, das beantwortet aber eben genau nicht meine Fragen, hier ist immer nur die Rede von "Begrenzer notwendig", gelesen habe ich aber schon mehrmals, dass sogar originale 20" Felgen auch ohne funktionieren und eingetragen werden.


    Gruß,


    Tilman

  • Auch das Teilegutachten und die darin genannten Auflagen im Anhang (Seite 4XX) ?


    Ich würde das erstmal Grundsätzlich mit dem TÜVer meines Vertrauens besprechen, nützt dir ja auch nichts, wenn es in Timbuktu eingetragen wird, du aber 600 km von dort entfernt bist.

  • Ich gehe mal davon aus, dass es passt.
    Die Reifen sind nicht breiter als mit den 18"ern, die man sowieso bei jedem Insignia fahren kann, die Einpresstiefe auch nicht groß anders, der Radgesamtdurchmesser hat auch die gleiche Größenordnung.


    Die Kosten kannst du am besten beim TÜVer deines Vertrauens erfragen, das hängt auch davon ab, was der davon für einen Zinnober macht.
    Gibt bestimmt auch welche, die sich gleich weigern, weil es unter Umständen "etwas komplizierter" ist, der nächste trägt es dir mit dem Teilegutachten aus dem Umrüstkatalog (§19.3) ohne Murren ein und noch wieder einer macht wegen der Sache mit dem begrenzten Lenkeinschlag im Umrüstkatalog vielleicht eine Einzelabnahme (§21) davon.

  • Wenn dein FoH dir sagen kann welches Lenkgetriebe du hast, dann schau mal nach dem Thread bezüglich der unterschiedlichen Lenkgetriebe. Diese stehen im Zusammenhang mit den 19" ob du die offiziell Fahren darfst oder nicht. Aber deine Chancen sind aufgrund des Flexride ziemlich hoch, dass du es darfst. Anscheinend gibt es nämlich o. Flexride bis max 18" und o. Flexride bis 20" und einmal mit Flexride bis 20" - so inzwischen meine Vermutung. Weil im COC Papier steht nicht muss drin für die Lenkeinschlagsbegrenzer. Meine sind trotz auf 18" bestellt, komplett freigängig auch verschränkt.

    "Tuning a Diesel is like giving steroids to a fat kid - it might be more powerful and faster, but it's still a fat kid" - Jeremy Clarkson

  • Da du ja geschrieben hast das du keine Distanzscheiben hast, könnte das aber die Lösung für das Problem sein falls es nicht passen sollte.
    Also wenn es nicht passen sollte und es schleift irgendwo, kannst du Distanzscheiben verbauen damit kommt das Rad weiter raus und es schleift auch nix mehr .
    Und du brauchst kein anderes Lenkgetriebe ect.


    Viel Erfolg


    VG
    Michael

  • Eigentlich stand das schon gut in einem anderen Thread drin. Wenn in den COC die 19" nicht erwähnt sind, fehlt der Lenkinsdchlagsbegrenzer. Je nach Lenkgetriebe ist es entweder ein mechanischer oder elektronischer verbaut. Beim manuellen gibt es in den einem verlinkten Link zu einem Gutachten auf der Irmscher Seite auch die Teilenummer für die Ringe. Bei der elektronischen Begrenzung soll das nicht gehen und der Wechsel des Getriebes wäre notwendig.


    Ich hatte das tolle Glück, das elektronische Getriebe in meinem drin zu haben. Habe mir den Auszug aus dem Umrüstkatalog ausgedruckt, Felgen montiert und bin zum TÜV gefahren. Anhand des Umrüstkatalogs hast du schon die Freigabe für die Felge, halt nur mit der Auflage. Wenn Du einen guten Prüfer hast, schaut er auf dein Bitten bestimmt, ob es auch ohne Begrenzer klappt. Der Prüfer muss nur schauen, ob das Rad eingeschlagen bei völlig verschränkten Auto am Innenkotflügel schleift. So habe ich es gemacht und es hat gepasst. Sollte das nicht reichen, wurden Distanzscheiben/Spurplatten bereits erwähnt und schaffen bestimmt den benötigten Freiraum.