Hier mal ein Artikel der WAZ von 05.2012
"Zu hoher Verbrauch führt zur Rücknahme von Neuwagen
Das Landgericht Bochum hat einem Herner Renault-Besitzer Recht gegeben, der seinen 2009 neu gekauften Minivan Scenic wegen zu hohem Verbrauchs zurückgeben wollte.
Der Kläger erhält den Kaufpreis von seinem Bochumer Autohaus, verzinst mit über 5 % seit Klageerhebung zurück.
Laut Prospekt sollte der kombinierte Verbrauch nach EUZ-Richtlinie 7,7 Liter betragen. Der 140 PS starke Benzinmotor mit stufenlosem CVT-Getriebe verbrauchte jedoch 11.7 bis 14 Prozent mehr, ohne das die Werkstatt bei Nachbesserungsversuchen einen Grund dafür fand. Zwei Gutachten bestätigten den Mehrverbrauch.
Das Landgericht Bochum schloss sich in seiner Urteilsbegründung verschiedenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes an, so zur gültigen EU-Verbrauchsmessungs-Richtlinie 93/116/EG. Demnach rechtfertigt ein Mehrverbrauch von über 10 % einen erheblichen Sachmangel und das Zurücktreten vom Kaufvertrag."
Wenn ich das so lese, könnte fast jeder Insifahrer von Kaufvertrag zurücktreten. Mein Verbrauch von 9,8 Litern bei zurückhaltender Fahrweise liegt bereits 19 % über der im Prospekt für den Wagen angegebenen 8.1 Litern.
Haben die FOH`s Möglichkeiten, den Verbrauch über Einstellungen zu reduzieren ohne das die Fahrleistung darunter leidet?
Setzt Opel auf die Karte der Faulheit der Kunden, eine Klage anzustrengen?
Wie seht ihr das?
Gruß
Günni