Guten Tag zusammen!
Ich brauch mal wieder Info und Hilfe von euch. Ich hab mir jetzt gefühlte 1000 Threads und Beiträge hier und über Google zu diesem Thema durchgelesen. Was ich bisher erfahren konnte:
- es kann sein, dass ich einen Lenkeinschlagbegrenzer brauche
- es kann sein, dass ich sie ohne Eintragung montieren darf
- es kann sein, dass ich sie eintragen lassen muss
- es kann sein, dass sowieso nie jemand drauf schaut
Wie ihr seht, kann vieles sein - ich möchte aber Gewissheit haben.
Erstens: ich komme aus Österreich - gelten hier dieselben Bedingungen wie in Deutschland?
Zweitens: In meinem Zulassungsschein sind nur die 245er auf den 18" Felgen eingetragen. Bräuchte ich dann nicht auch für meine 16er Winterfelgen eine Eintragung?
Drittens: Ich habe den Serienfelgenkatalog und den Umrüstkatalog durchforstet - in beiden steht bei meinem Modell nichts von Lenkeinschlagbegrenzung.
Meine Ausführung:
A20DTJ mit den 96kW/131 PS, Bj. 2009 ohne Flexride
Ich will einfach nur wissen, ob ich die überhaupt eintragen lassen muss. Laut den Katalogen, die ich auch als Link unten dazu gelegt habe (Umrüstkatalog Seite 676), darf ich das einfach so machen, ohne Umbauten.
Laut Serienreifenkatalog dürfte ich sie nicht drauf geben, weil ich in die Reifenklasse "K" falle und bei dieser wurden die Felgen nicht serienmäßig verbaut. (im Katalog Seite 222)
Es ist wirklich ein Dschungel an Infos, den ich einfach nicht richtig durchblicke. Ich hoffe, es kann mir jemand von euch dabei helfen.
Beste Grüße
Anhänge (wegen Dateilimit hab ich die auf meinen Server gelegt):