20 Zoll OPC Line - Eintragung und Verwirrung

  • Guten Tag zusammen! :)


    Ich brauch mal wieder Info und Hilfe von euch. Ich hab mir jetzt gefühlte 1000 Threads und Beiträge hier und über Google zu diesem Thema durchgelesen. Was ich bisher erfahren konnte:


    - es kann sein, dass ich einen Lenkeinschlagbegrenzer brauche
    - es kann sein, dass ich sie ohne Eintragung montieren darf
    - es kann sein, dass ich sie eintragen lassen muss
    - es kann sein, dass sowieso nie jemand drauf schaut


    Wie ihr seht, kann vieles sein - ich möchte aber Gewissheit haben.


    Erstens: ich komme aus Österreich - gelten hier dieselben Bedingungen wie in Deutschland?


    Zweitens: In meinem Zulassungsschein sind nur die 245er auf den 18" Felgen eingetragen. Bräuchte ich dann nicht auch für meine 16er Winterfelgen eine Eintragung?


    Drittens: Ich habe den Serienfelgenkatalog und den Umrüstkatalog durchforstet - in beiden steht bei meinem Modell nichts von Lenkeinschlagbegrenzung.


    Meine Ausführung:


    A20DTJ mit den 96kW/131 PS, Bj. 2009 ohne Flexride



    Ich will einfach nur wissen, ob ich die überhaupt eintragen lassen muss. Laut den Katalogen, die ich auch als Link unten dazu gelegt habe (Umrüstkatalog Seite 676), darf ich das einfach so machen, ohne Umbauten.
    Laut Serienreifenkatalog dürfte ich sie nicht drauf geben, weil ich in die Reifenklasse "K" falle und bei dieser wurden die Felgen nicht serienmäßig verbaut. (im Katalog Seite 222)


    Es ist wirklich ein Dschungel an Infos, den ich einfach nicht richtig durchblicke. Ich hoffe, es kann mir jemand von euch dabei helfen. :thumbup:


    Beste Grüße



    Anhänge (wegen Dateilimit hab ich die auf meinen Server gelegt):


    Umrüstkatalog


    Serienreifenkatalog

  • Hi,


    also schau doch mal in dein COC Papier. Da steht sicher drin was du fahren darfst. Wenn da die 20 Zoll Räder nicht drin stehen wirst du (zumindest in D) um eine Eintragung nach §19 Abs. 3 nicht herum kommen.
    Grundsätzlich muss nicht eingetragene Bereifung abgenommen werden. Es kommt dann nur drauf an ob nach §19 oder §21. §19 ist easy, da die Rad/Reifen Kombi bereits eine Zulassung/Gutachten für dein Auto hat - Kosten so ca. 60-70 Euro. §21 ist die sog. Einzelabnahme und in der Regel auch kein Problem sofern es keine total abgefahrenen Dimensionen sind - aber etwas teurer denn der Betrag richtet sich hier nach Stundensatz des Gutachters!!! Bei mir z.B. hatten die 20'' Räder ein Gutachten für einen BMW X6 aber mit der Dimension 9x20ET40 Felgen und 245/35ZR20 Reifen gab es überhaupt keine Probleme beim TÜV. Hab vorher angerufen und alles vorab abgeklärt.


    Zwecks des Lenkeinschlages:
    Hier würde ich mal bei deinem FOH vorstellig werden. Der kann dir mit Sicherheit weiterhelfen. Das geht auch per Mail oder Telefon. Der muss sich in deine Fahrzeugdatenbank einhacken... da kann er sehen ob du einen Lenkeinschlagsbegrenzer hast bzw. brauchst.
    Aber laut deinem Umrüstkatalog (Seite 131 des Katalogs bzw. 135 des PDF Dokuments) sollten zumindest die 20 Zoll Opel Serienräder gehen.
    Bei mir war eine Veränderung nötig... hab für rund 400,- Euro neue Spurstangen verbauen müssen! siehe Fred


    Gruß


    Don