Frage zu Gewährleistung

  • Hey
    Ja das ist schon sehr sehr unwahrscheinlich das du dir auf dem Rückweg alle vier Felgen schrottest.
    Es ist eigendlich ein klarer Gewährleistungsfall wie Simon und ich schon geschrieben haben , ist der Händler
    das erste halbe Jahr in der Beweispflicht . Da spielt es auch absolut keine Rolle , das du das Fahrzeug mit Reifen gekauft hast die
    nicht mehr so dolle sind . Das ist eine Einigung zwischen Verkäufer und Käufer und hat absolut nix mit der Gewährleistung zu tun.


    Alles gute
    VG
    Michael

  • Wenn du dir mit deinem Neufahrzeug nach Übergabe bei der Heimfahrt vom FOH, an einem Hindernis das auf der Straße liegt, den Unterboden beschädigst, dann muss der Händler das ja auch nicht auf Garantie reparieren. Und ich denke er kann nicht nachweisen, dass der Unterboden bei Auslieferung in Ordnung war.

    In diesem Fall ist nicht der Händler direkt in der Beweispflicht sondern der Hersteller, der jedoch den Händler zwischengeschaltet hat.
    Mal angenommen ich bekomme wirklich ein Fahrzeug dessen Unterboden einen Schaden hat und es ist ein Neufahrzeug - dann wird natürlich hingegangen und der Abschlussprüfbericht herangezogen.
    Sollte es nun ein Schaden sein, der nicht in der Produktion entstanden sein kann, wäre der Beweis erbracht.
    Klar gibts natürlich Fälle wo es ggf Lücken gibt. Nichts ist unmöglich. Aber Räder mit Höhenschlag hinterlassen wie schon beschrieben an den Reifen erhebliche Spuren.
    Wichtig - die Reifen jetzt nicht entsorgen, im Zweifel werden diese durch einen Gutachter bewertet.

    "Tuning a Diesel is like giving steroids to a fat kid - it might be more powerful and faster, but it's still a fat kid" - Jeremy Clarkson

  • Aktueller Stand:


    Es geht wohl vor Gericht.


    Meine erste Kontaktaufnahme via Brief, Email und Fax sind im Nirvana verschwunden. Keine Antwort, keine Reaktion.


    Nach aufsuchen eines Anwalts, bekam ich nochmals Bestätigung, dass es sich um einen Gewährleistungsfall handelt.


    Nach dem ersten Brief vom Anwalt kam dann komischerweise direkt Antwort...




    "... aufgrund dessen, das Ihr Mandant selber KFZ Mechatroniker ist, müßte Er bei der Probefahrt alle Defekte erkannt haben...!"
    ".... da die Felgen eine reine Zugabe zum Fahrzeug und sie auch nicht im Vertrag erwähnt worden sind, fallen diese automatisch aus der Gewährleistung raus!"


    Die sind sehr lustig die Jungs...


    Als ob die Felgen bei jedem Auto eine Zugabe wären.
    Ich glaube, ich bin aber auch auf Bremsscheiben nach Hause gefahren, nach der Übergabe :D


    Naja, und Mechatroniker bin ich ebenfalls nicht. Keine Ahnung, mit wem die mich da verwechseln *kopfschüttel*


    Naja, mein Anwalt legt dann jetzt den zweiten Gang ein.




    Eigentlich schade, das diese Geschichte den Spaß und die Freude am neuen Auto so ein wenig trüben.
    Aber es macht nicht wirklich einen sicheren Eindruck, wenn ab 120 km/h die Radlager pfeifen und das Lenkrad zittert.


    Bis zum nächsten Update

    A28NET | OPC-Line | Sport | 4X4 |ST | Spaßmobil :P

  • Naja manche versuchen es leider mit jedem Trick das ganze zu umgehen.


    Und die Felgen die am Fahrzeug montiert sind, gehören eher zur Basisausstattung. Ob er das wohl bei einem Lenkrad auch so versucht :gruebel:
    Vorallem wenn er jetzt reagiert kann er das ganze noch recht günstig abwickeln. Wenn es vor Gericht geht wirds teurer (mal abgesehen von den Gerichtskosten die noch dazu kommen).


    Wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg und dadurch nicht das schöne Auto vermiesen lassen ;)

    "Tuning a Diesel is like giving steroids to a fat kid - it might be more powerful and faster, but it's still a fat kid" - Jeremy Clarkson