Ich muss sagen jetzt wird es frech aus meiner Sicht.
Nun geht das Auto ja zurück und zwar nicht weil es mir nicht gefällt sondern weil das Autohaus mir ein Auto verkauft hat das nach 5 Werkstattaufenthalten und etlichen Wochen in der Werkstatt wo die den Wagen Probegefahren ist ohne ende wollen die mir doch tatsächlich für die gefahrenen Kilometer was von meinem Geld abziehen das ich bezahlt habe.
Wenn ich das Auto zurück geben würde weil es mir nicht gefällt würde ich das ja verstehen aber ich gebe das Auto zurück weil es das Autohaus nicht geschafft hat in 3,5 Monaten und Ärger ohne ende ein Auto hinzustellen das voll funktionsfähig ist und ich nun quasi gezwungen bin es zurück zu geben und das Autohaus kam mit diesem Vorschlag sogar auf mich zu weil die auch kein Geld mehr in das Auto investieren wollen.
2.8 V6 Allrad was soll ich tun
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Ja das ist üblich das die das so machen für jeden gefahrenen km ??cent .
Würde sagen nicht lange ärgern und denn netten Herrn Anwalt Fragen .
VG
Michael -
Ja ich glaube das ist die einzige Möglichkeit leider
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Ich finde es aber trotzdem echt frech da 75 Prozent der Kilometer vom Autohaus gefahren wurden auf Probefahrten und nicht von mir.... Wenn es hoch kommt bin ich 1000 Kilometer gefahren mit einem nicht voll funktionsfähigem Fahrzeug
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Was Dir da vorgeschlagen wurde nennt sich lt. BGB "vom Vertrag zurücktreten" (§ 440 BGB), früher Wandlung genannt.
Der Kaufgegenstand hat also einen (oder mehrere) Mangel (§ 434 ff.) und die Nacherfüllung ist fehlgeschlagen (wird angenommen, wenn zweimal erfolglos versucht wurde, nachzubessern).
Allerdings mußt Du für jeden gefahrenen km eine sogenannte "Nutzungsgebühr" abziehen. Diese kann man aber nicht mit €Ct/km beziffern, sie wird folgendermaßen errechnet: Kaufpreis * gefahrene km : zu erwartende Gesamtlaufleistung (beim Gebrauchtwagen die km bei Kauf von der zu erwartenden Gesamtlaufleistung abziehen).
Es wird Dich jetzt sicher eher weniger trösten, aber wenn der Händler dies von selbst angeboten hat, brauchst Du es Dir nicht erst (langwierig, ggf. vor Gericht) erstreiten. -
Muss ich als Kaufpreis den Neuwagen wert nehmen oder den Preis den ich für den Gebrauchtwagen bezahlt habe?
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4000 Kilometer ist der Wagen gefahren seit dem ich den habe davon ist daß Autohaus aber 3000 Kilometer und ich nur 1000 Kilometer gefahren.
Ich wäre ja bereit meinen Teil zu zahlen aber nicht das was das Autohaus gefahren ist in ihren diversen Probefahrten -
Du mußt den Preis nehmen, den Du bezahlt hast. Und von der zu erwartenden Gesamtlaufleistung mußt Du die km abziehen, die beim Kauf schon auf der Uhr standen.
Zu Deinem 2. km-Problem: Da solltest Du einfach mal mit dem Händler reden, er wird ja selber ganz genau wissen, wie viele km die Werkstatt für Probefahrten u.ä. gefahren ist.
Du bekommst ja auch jedesmal, wenn Du das Auto zur Mängelbeseitigung beim Händler abgiebst einen Werkstatt- (oder Garantie- [beim FOH die gelben Zettel]) Auftrag, worauf der km-Stand vermerkt ist; wenn Du ihn wieder abholst, schreibst Du Dir selber den km-Stand auf, der aktuell auf der Uhr steht, dann hast Du recht gute Argumente -
z.B.
Du hast € 25.000 bezahlt, bist 4.000 km gefahren und beim Kauf standen 80.000 km auf der Uhr.
Bei einer angenommenen Gesamtlaufleistung von 200.000 km ergibt sich:
€ 25.000 * 4.000 km : 120.000 km = € 833,33 Nutzungsgebühr -
Ich werde Montag oder Dienstag mal mit denen reden bis jetzt waren die ja immer sehr fair schauen wir mal