Hab da mal ne Frage, bin heute kräftig Landstraße gebügelt und mir ist aufgefallen das einige Fahrzeuge die mir entgegen gekommen sind die Nebelscheinwerfer anhatten. Also unten die beiden Lichter, ist mir vor allem bei VW aufgefallen. Ist das erlaubt, wenn kein Nebel ist? Sorry hab vor 20 Jahren den schein gemacht und weiß das nicht mehr, vielleicht hat sich ja da was geändert.
Noch ne Frage zum Licht was in den Türen ist und den Boden beleuchtet wenn man die Tür aufmacht. Dürfte ich da auch z. B. blaues Licht rein machen, sieht man ja beim fahren nicht ?
Gruß