Der Nachweis der Nötigung ist hier ziemlich schwierig. Zumal es sich ja dann theoretisch um eine Erpressung unter Androhung von Gefahr für Leib und Leben handeln würde.
Wenn dann der Händler glaubhaft machen kann durch Zeugen, dass es nicht so war, wäre der TE im schlimmsten Falle dran wegen "Vortäuschen einer Straftat" - Und das ist tatsächlich ein Straftatbestand und kann im schlimmsten Fall mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe geahndet werden. Wobei dann müsste man es schon wirklich böse mit ihm meinen und ich glaube kein Richter würde so extrem befinden.
Auto als Gewerbetreibender gekauft, obwohl privat
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Es war ja auch nur so eine spontane Idee, ich fand die Nummer vom Händler nur einfach irgendwie unfair.
Man könnte es ja ggf. auch geschickter ausdrücken, ich bin aber kein Hobbyjurist.
Vielleicht ist ja der Käufer auch nur besonders sensiebel und hat es so empfunden ...
Müsste halt mal jemand mit richtig Ahnung beurteilen