Auto als Gewerbetreibender gekauft, obwohl privat

  • Hallo zusammen,


    ich weiß nicht, ob die Frage hierher gehört, aber ich hoffe ihr könnt mir helfen, daher bitte nicht übel nehmen.


    Ich habe diese Woche einen Opel Insignia von einem Händler, bzw. von einem Autohof gekauft. Ich bin eine Privatperson. Beim Kaufvertrag hat er mir dann einen weißen Zettel gegeben wo ich ihm handschriftlich bestätigen sollte dass ich ein Gewerbe betreibe. Der Grund war, dass er mir keine Gewährleistung geben möchte. Auf eine Gewährleistung seiner Seite habe ich sowieso keinen großen Wert gelegt, da ich über Car Assistant eine Zusatzgebrauchtwagengarantie abgeschlossen habe. Daher habe ich ihm das bestätigt, obwohl ich kein Gewerbe habe. Möglicherweise dumm von mir, da jetzt 3 Tage nach dem Kauf das Auto nicht mehr anspringt. Kann was kleines, aber auch was teures sein.


    Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten? Überlege zum Anwalt zu gehen und mich evtl. selber anzuzeigen, auch wenn ich mir Konsequenzen rechnen muss, ist mir aber lieber als wenn ich jetzt 10.500 euro in den Sand gesetzt habe.


    Kann mir einer einen Rat geben?


    Gruß

  • Hallo


    Als erstes ist das natürlich mal sowas von unseriös , geht gar nicht :thumbdown:
    Bei solchen Leuten kauft man kein Fahrzeug , echt nicht.


    Da du dich als Gewerbetreibender ausgegeben hast, erlischt das 14 tägige Rückgabe recht.
    Bin mir ziemlich sicher das du da so nix machen kannst. Es sei denn das du irgendwie nachweisen kannst das er wusste
    das du kein Gewerbe hast , und alles ein Fake war um keine Garantie geben zu müssen.


    Ansonsten kannst du nur über deine Abgeschlossene Versicherung für das Fahrzeug handeln und dein Glück versuchen.


    Alles gute
    VG


    Michael


    P.S Riesen Sauerrei :thumbdown: ich wünsche dir Glück

  • Ich kann ihm das schlecht nachweisen, da ich alleine war und er es ja schriftlich hat. Und meine mündliche Aussage wahrscheinlich kein Bestand hat :(

  • Also , ich glaube der beste Rad denn ich dir geben kann .


    Nehmen dir einen Anwalt und lasse dich beraten was man machen kann, aber ich denke es wird nicht ganz einfach leider .


    Alles gute
    VG
    Michael

  • Wieso kann dir der Händler keine Garantie geben?
    Sieht für mich so aus als ob er bewusst dir ein Auto verkauft welches nicht ganz in Ordnung ist.
    Ich würde auf alle Fälle nochmal da hin und erstmal ein Gespräch suchen.
    Ansonsten könnte ein Anwalt hilfreich sein, auch was dich betrifft mit deiner Unterschrift.


    Gruß Ronny

    2,0 Turbo 220 PS, Sportstourer Sport, fast volle Hütte, Soundumbau Helix

  • Als ich nach meinen Insignia gesucht habe ist mir auch aufgefallen, dass viele, ich sag mal Hinterhofhändler, um die gesetzliche Gewährleistung zu umgehen nur noch an gewerbetreibende verkaufen.
    Dabei sind mir auch die Irrsinnigsten Vorschläge gemacht worden...

    Ich bin im Moment nicht da, suche mich gerade selber. Sollte ich zurück
    sein, bevor ich wieder da bin, sagt mir ich soll auf mich warten. Danke


  • erlischt das 14 tägige Rückgabe recht.


    Ein Rückgaberecht innerhalb von 14Tagen hättest du sowieso nicht gehabt,da dies nur bei einem Fernabsatz (was ja bei dir nicht der Fall war) entsteht. Trotzallem würde ich auf jeden Fall einen Anwalt zu Rat zu ziehen. Ggf. kann er dich aus der Sache raus boxen und den Kaufvertrag anfechten/rückabwickeln, da der Verkäufer ja trotzdem gewerblich Handelt und darauf (bei Privatpersonen) eine Gewährleistung geben muss.


    Du kannst uns ja auf dem Laufenden halten.


    Warum unterschreibst du auch Sachen die nicht der Wahrheit entsprechen? Das hätte dir dich gleich komisch vorkommen müssen.


    Ich hoffe du kannst die Sache klären,alles Gute.

    DVD800 (geändertes Design), AFL+, 20 Zoll, BC freigeschalten, AGR-Sitze, Automatik, ~200PS @ 420NM

  • So ist es es , wenn sie an Gewerbetreibene verkaufen .
    Dann gibt es keine Gewahrleistung, kein 14 tägiges Widerrufsrecht unsw.
    Deshalb ist das was dieser komische Händler macht Betrug :thumbdown::thumbdown:


    Nur an der Sache jetzt ist das man ihm das nachweisen muss , und das wird schwierig.


    Wobei ich das noch nicht ganz verstehe , wegen dem Kaufvertrag .
    Da gibt es zwei Arten entweder für Privat, oder Gewerbetreibende. !!


    Ein kleiner weiser Zettel , ist glaube ich nicht wirklich glaubwürdig.


    VG


    Michael

  • Hallo, dafür ist ein Forum da, dass man sich informiert wenn etwas unklar ist. So wäre es nämlich "wenn Du vorher gefragt hast" nicht zu diesem Fahrzeugkauf gekommen. Die Selbstanzeige ist gar nicht so falsch, so gestehst Du gegenüber dem Gesetz einen Fehler gemacht zu haben, dass Dir nicht ein Betrugsdelikt vorgehalten wird. Der Verkäufer pocht auf Deine Aussage und Deine Unterschrift. Dennoch würde ich dem Verkäufer Druck machen in Form dass er Dich genötigt hat dass Du selbst Gewerbetreibender bist, dass er Dir nur so dass Auto verkauft. Das ist fahrlässig wenn nicht sogar vorsätzlich vom Verkäufer und das weiß er auch. Findest Du nicht das Gespräch und der Verkäufer lässt sich auf nichts ein dann schalte in jedem Fall einen Anwalt ein. Der wird schon gewusst haben wieso er Dir keine Gewährleistung gibt. Eine Anschlußgarantie kann nur der FOH abschließen, dazu muss das Fahrzeug scheckheftgepflegt bei Opel sein. Außerdem muss das nahtlos aus der Werksgarantie übergehen.
    Viele Grüße
    RedEagle1977